Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug einer Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten kann gemäß § 41 Abs. 1
der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden. Ihre Ehefrau darf also wie alle US-Bürger visumfrei einreisen und kann dann die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen