Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es gilt die Zeit seit 2006, egal wie viele „neue" Mietverträge zwischendurch geschlossen wurden.
Es gilt dann die Frist von neun Monaten, es sei denn vertraglich wäre eine längere vereinbart.
Nebenbei gesagt, ist hier auch die Eigenbedarfskündigung an sich fraglich, Insbesondere, da Sie mitteilen dass eine pflegebedürftige Person mit in der Wohnung wohnt.
Ich biete Ihnen daher einen Zusatzauftrag an, bei dem sie die Kündigung hochladen können und mir die Einzelheiten schildern und ich sodann die Wirksamkeit der Kündigung beurteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt, Rechtsanwältin
Mietrecht. Eigenbedarf kündigung
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Folgender Sachverhalt
Eine Person Hauptmieter wohnt mit seiner Frau und seinen 4 Kindern seit 2006 in einer Wohnung.
2010 verlässt ein Kind die Wohnung es folgt ein neuer Vertrag ohne diese Person.
2013 wieder und 2018 noch einmal
Nun wohnt Der Hauptmieter nur noch mit seiner pflegebedürftigen Frau und einem Kind in der Wohnung
Der Vermieter hat nun am 24.07.19 gekündigt mit einer 3 Monatsfrist wegen Eigenbedarfs (zum 25.08.19)
Im Kündigungsschreiben steht, den mit Ihnen geschlossenen Vertrag vom 08.2018 beenden wir fristgerecht wegen Eigenbedarfs zum 25.08.2019.
Ich weiß das bei einer kurzen mietdauer nur eine 3 Monatsfrist gilt, habe aber erfahren, dass wenn der Mietvertrag seit über 8 Jahren besteht sogar eine 9 Monatsfrist gilt.
Jetzt meine Frage
1. gilt der Mietvertrag von 2018 obwohl alles andere eigentlich nur eine Änderung ist, bzw. Kann der Vermieter überhaupt einfach immer neue Mietverträge ansetzen nur weil Personen den Haushalt verlassen und zählt dieses Datum dann?
2. zählt das Datum wann der Hauptmieter eingezogen ist damals also vor 13 Jahren unabhängig davon wie viele neue Mietverträge unterschrieben wurden und gilt dann eine gesetzliche mindestfrist von 9 Monaten?
Wohnung Wohnung Vermieter Hauptmieter überhaupt
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Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
In erster Linie war für mich die Frist wichtig, damit man genug Zeit für weitere Schritte hat.
Ob wir diese nun nutzen müssen wir uns noch überlegen.