Angabe von anderer Staatsangehörigkeit bei neuer Paßbeantragung

25. Juli 2019 12:58 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Meine Frau und minderjährigen Kinder wurden bei der Neubeantragung ihrer demnächst ablaufenden deutschen Pässe gefragt, ob sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben. Unvorbereitet auf diese Frage und da wir eine weitere vorhandene Staatsangehörigkeit nicht angeben wollten, haben sie mit "nein" geantwortet. Kann das in Zukunft irgend welche Probleme bereiten? Oder wäre es unschädlich gewesen es richtig anzugeben und evtl nachträglich zu ändern?

25. Juli 2019 | 14:52

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben ordnungswidrig gehandelt (§25 Abs. 2 Nr. 1 PaßG), das kann mit einer Geldbuße iHv bis 5.000 € geahndet werden.

Was Sie mit "Problemen" bei der richtigen Angabe meinen, sollten Sie bitte in Rahmen der Nachfragefunktion erläutert, dann kann ich gerne darauf antworten



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2019 | 23:00

Vielen Dank erst einmal.
"Kann das in Zukunft irgend welche Probleme bereiten? Oder wäre es unschädlich gewesen es richtig anzugeben und evtl nachträglich zu ändern?"
Ich verstehe erst einmal nicht den Hintergrund dieser Abfrage nach einer anderen Staatsangehörigkeit. Eigentlich sollte sie ja kein Problem sein, da nicht verboten. Es betrifft bei uns die russ. Staatsbürgerschaft
Mit Problemen meine ich solche bei der Ein-/Ausreise, wenn meine Frau z.B. ohne Visum nach RUS ausreist könnte ja diese Frage aufkommen, da keine russ. Staatsbürgerschaft angegeben wurde.
Konkret also die Nachfrage: Sollten wir, auch auf die Gefahr einer Geldbuße, besser die Eintragung ändern lassen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juli 2019 | 11:32

Hintergrund der Frage nach anderen Staatsangehörigkeiten ist die Möglichkeit, dass deswegen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen ist oder nicht besteht. Denn, wie Sie schon wissen sollen, unter Umständen verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie eine neue Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben. Daher will die Pass Behörde immer wissen, ob andere Staatsangehörigkeiten bestehen, um das überprüfen zu lassen.

Vernünftig scheint, es anwaltlich prüfen zu lassen, ob diese Gefahr besteht, um erst dann die Angaben gegebenenfalls nachträglich korrigieren zu lassen.

So eine Prüfung können wir gerne vornehmen.

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