Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Unterschrieben darf der Vertrag ja erst nach Zustimmung vom Amt werden ? ....Mein Wissensstand ist jener, dass, wie nach KDU Antrag, beim Jobcenter, nur wenn das Amt die Miete übernimmt, die Nennung des Namens des Vermieters erfolgen muss"
Das kommt darauf an, ob Sie umziehen oder bereits bei Antragstellung zur Miete wohnen.
Nach Ihrer Schilderung hört es sich zudem für einen Außenstehenden so an als würden Sie aktuell mietfrei wohnen und wollten erst einmal testen, ob das Amt die Mietzahlung akzeptiert und danach erst den Vertrag in Vollzug setzen.
Allerdings dürften Sie das Sozialamt jetzt so auf den Plan gerufen haben, dass Sie um eine gerichtliche Klärung der Frage welche Vermieterdaten von Ihnen geschwärzt werden dürfen womöglich nicht gar nicht mehr herumkommen.
Vermietername und Kontonummer ist aber m.E. so leistungserheblich, dass diese Daten nicht geschwärzt werden dürfen. Mit einem weiteren Beharren auf die Nichtvorlage dieser Daten würden Sie sich daher schaden, indem Sie die vollständige Leistungsauszahlung verzögern.
Eine Notwendigkeit für die Angabe der Telefonnummer des Vermieters sehe ich allerdings nicht.
Das Sozialamt muss lediglich diejenigen Daten vollständig haben, die auch für eine direkte Überweisung der Miete durch das Sozialamt an den Vermieter erforderlich wären, also hier Name und Kontonummer.
Frage 2:
"Aktuelle *erpresst* mich das Amt damit, dass die Miete und Nebenkosten nur bei Vorlage des KOMPLETT ERSICHTLICHEN Mietvertrages erfolgt, da sie sonst den Vertrag nicht überprüfen könnten... Vermieter soll also überprüft werden...?"
Dies ist weniger eine Erpressung als eine Aufforderung die beantragte Mietzahlung nachzuweisen. Zu diesem Nachweis sind Sie aus § 60 SGB I
verpflichtet solange die Angaben leistungserheblich und Ihnen zumutbar sind.
Dies dürfte bezüglich des Vermieternamens und der Vermieterkontonummer zu bejahen sein.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Antwort
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