Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Schlimmstenfalls droht Ihnen eine Nutzungsuntersagung und eine Rückbauverpflichtung, d.h. Sie dürfen das Gebäude schlimmstenfalls nicht nutzen und müssen die Umbauten rückgängig machen. Was wahrscheinlich ist, hängt von den örtlichen Bauvorschriften ab und inwieweit Ihr derzeitiger Bauzustand und die Baupläne genehmigungsfähig sind.
Man kann eine Nutzungsänderung auch nachträglich einreichen. Allerdings läuft man da wie gesagt Gefahr, dass die Behörde die Änderung ablehnt und man alles rückgängig machen muß.
Ob Sie die Immobilie auch ohne Genehmigung bewohnen können, hängt von dem tatsächlichen Zustand und dem Umfang des Verstoßes gegen die Bauvorschriften ab. Wenn die Immobilie den Bauvorschriften entspricht und auch solide gebaut/umgebaut wurde, können Sie mit etwas Glück drin wohnen bleiben.
Da die Baubehörde bereits auf den Fall aufmerksam wurde und Sie ein beträchtliches finanzielles Risiko eingegangen sind, sollten Sie unverzüglichst, also jetzt sofort, einen Fachanwalt für öffentliches Baurecht einschalten, damit der den Bau legalisiert bekommt und eine Nutzungsuntersagung verhindern kann. Ohne Fachanwalt da weiterzumachen wäre grob fahrlässig und könnte zu Ihrem Ruin führen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: