Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Nutzung der Einheit zu Wohnzwecken verstößt gegen die Teilungserklärung, so dass diese geändert werden muss. Dies ist nur mit Zustimmung ALLER WEG-Eigentümer möglich. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dafür nicht.
Widerspricht ein Eigentümer der Änderung - notarielle Beurkundung ist erforderlich - können die anderen Eigentümer versuchen, seine Zustimmung gerichtlich zu erzwingen, was aber nur bei schwerwiegenden Gründen möglich ist. Diese erkenne ich hier, auf der Grundlage Ihrer Angaben, nicht.
Scheitert eine Änderung der Teilungserklärung, kann die Nutzung als Wohnraum untersagt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht