Sehr geehrter Ratsuchender,
gern nehme ich zu dem von Ihnen geschilderten Problem wie folgt Stellung:
Nach erfolgreicher Umwandlung der ursprünglichen Wohnräume handelt es sich bei diesen offiziell und vor allem baurechtlich nicht mehr um Wohn-, sondern um Gewerbe- bzw. Büroraum. Eine „Rückänderung" in Wohnraum bedarf dann wiederum einer Baugenehmigung bzw. Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Es sind wieder die allgemeinen Voraussetzungen nach jeweils geltender BauO und BauNVO zu prüfen. Das die Räumlichkeiten irgendwann schon einmal Wohnräume waren, hilft leider nicht weiter.
Sollten Fragen offen geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion dieses Portals. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt