Sehr geehrter Fragesteller,
Sie könnten es als Erstes probieren, diesen anzurufen und falls dieses nichts hilft, ihn per Einwurfeinschreiben einzuschreiben und auffordern, den Motorschaden zu beheben.
Falls dieses auch nicht erfolgreich sein sollte, könnten Sie gegen den Händler eine Strafanzeige wegen Betruges einreichen, die dann auch nach Polen weitergeleitet wird.
Letztlich müsste der Händler dann in Polen verklagt werden, wenn das Geschäft in Polen abgewickelt wurde.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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