Grundsätzlich ist das maßgeblich was im Tenor also in der "Beschlussformel" steht. Wenn diese von der Begründung abweicht liegt hier offensichtlich ein Fehler vor.
Dies muss von Gericht korrigiert werden, wenn Sie dies entsprechend anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Beschlussformel weicht von den Gründen ab
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Wir haben einen Beschluss (noch nach FGG) in einem WEG-Verfahren erhalten. Während in der Beschlussformel am Anfang steht: "Die Gerichtskosten haben der Antragsteller einerseits und die Antragsgegner als Gesamtschuldner andererseits je zur Hälfte zu tragen", steht bei den Gründen unter III.: "hinsinsichtlich der Gerichtskosten hält es das Gericht für angemessen, dass diese von dem Antragsteller getragen werden." Wer trägt den nun die Kosten und müssen wir dies berichtigen lassen?
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