Autounfall Mietwagen Versicherung

29. März 2019 17:36 |
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Schadensersatz


Sehr geehrter Anwaltt,

mir ist jemand in mein Fahrzeug BMX X6 M gefahren.
Ich habe den Schaden bei der gegneerischen Versicherung angezeigt und mir einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug beschafft.

Die gengerische Versicherung hat jeoch seit 8 Wochen den Schaden nicht ausgeglichen, sodass der BMX X6 nicht in Betrieb genommen werden konnte.

Das Schadensgutachten lag bereits nach 2 Tagen vor.

Nun hat unsere Rechtsschutzversicherung dazu geschrieben:

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind Sie ab der ersten Sekunde nach dem Unfall rechtlich verpflichtet, den Schaden für den Schädiger und damit auch für die gegnerische Versicherung so gering wie möglich zu halten. Dies ist unstreitige obergerichtliche Rechtsprechung und ergibt sich sogar aus dem Gesetzeswortlaut.

Zu dieser unstreitigen Pflicht gehört es, die Reparatur Ihres defekten Fahrzeugs vorzufinanzieren. Wenn Ihnen dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, sind Sie verpflichtet einen Kredit aufzunehmen. Die Kosten für den Kredit könnten wir dann ggü. der gegnerischen Versicherung für Sie geltend machen. Sollten Sie keinen Kredit bekommen, als Nachweis müssten wir zwei ablehnende Bescheide zweier Banken einreichen, wäre die Versicherung tatsächlich verpflichtet, einen Mietwagen ab dem ersten Tag zu finanzieren. -2-

Bitte teilen Sie mir mit, ob für Sie der Fall besteht, dass Sie keinen Kredit bekommen würden. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um Herreichung entsprechender Belege.

Andernfalls müssen wir Ihnen leider jetzt schon sagen, dass die gegnerische Versicherung für die Mietwagenkosten nicht aufkommen wird.

Aus diesem Grund raten wir Ihnen dringend die angemietete S-Klasse zurück zu geben und nicht noch mehr Kosten zu verursachen, die Sie letzten Endes selbst tragen müssen.







Gucke ich jeodch bei anderen Anwälten wie z.b.:

https://www.finanztip.de/nutzungsausfallentschaedigung-statt-mietwagen/

Das Wichtigste in Kürze
Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, kann sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten vom Verursacher zurückverlangen.
Alternativ können Sie auch eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung einfordern.
Die Höhe der Entschädigung wird in aller Regel anhand des Werts Ihres Autos berechnet – mithilfe der Schwacke-Liste. Sie bekommen danach zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.
Wäre ein Mietwagen billiger gewesen, darf die Versicherung die Entschädigung trotzdem nicht kürzen.
Mit der Entschädung fahren Sie meist besser – insbesondere wenn die Schuldfrage beim Unfall nicht eindeutig geklärt ist. Sonst laufen Sie Gefahr, die Mietwagenkosten teilweise selbst zahlen zu müssen.


oder
https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/mietwagen-nach-unfall


Sieht die Sache für mich komplett anders aus.

Wenn die gengerische Veersicherung die Zahlung absichtlich verzögert, kann ich mir kaum vorstellen, dass dies zu meinem Nachteil geschehen sollte, zumal ich am Unfall keinerlei Schuld trage.


Können Sie mir bitte helfen helfen und sagen was ich tun sollte?
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.

In der Tat trifft Sie gegenüber dem Anspruchsgegner eine Schadensminderungspflicht.

Sie können den Ihnen entstandenen Nutzungsausfallschaden für einen Zeitraum von in der Regel 2-4 Wochen, je nach Schadensart und voraussichtlicher Reparatur-/Wiederbeschaffungsdauer im Einzelfall kürzer oder länger, ersetzt verlangen. Alternativ können Sie für denselben Zeitraum die Kosten für einen Mietwagen erstattet bekommen. Selbst wenn die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung verweigert, haben Sie deswegen keinen zeitlich verlängerten Anspruch auf den Ersatz von Nutzungsausfallschäden.

Im deutschen Zivilrecht gilt nämlich grundsätzlich: "Geld hat man zu haben". Dass die gegnerische Versicherung nicht zahlt, ist zwar ärgerlich, hindert Sie jedoch nicht daran, sich schnellstmöglich (d.h. in der Regel binnen 2-4 Wochen) ein neues Fahrzeug zu beschaffen oder Ihr verunfalltes Fahrzeug reparieren zu lassen und das Geld im Nachhinein von der Versicherung zu verlangen. Sie haben in einem solchen Fall freilich einen Anspruch gegen die gegnerische Versicherung auf Ersatz des hierdurch entstandenen Zinsschadens für das vorgeschossene Geld.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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