Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich antworten wie folgt.
Die Schenkung muss schon deshalb auch in Deutschland gemeldet werden, da das deutsche Steuerrecht grundsätzlich auch eine Schenkungssteuerpflicht des Schenkers kennt. Hierneben gehe ich davon aus, dass Ihr Sohn deutscher Staatsangehöriger ist, auch wird die Schenkung in Deutschland vollzogen. Auch dies führt zur Anzeigepflicht.
Sie können den Vorgang bei dem Finanzamt anzeigen, indem Sie sich sich mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt telefonisch in Verbindung setzen und dort mitteilen, dass Sie eine Schenkung an Ihren Sohn vollzogen haben. Dann wird Ihnen das Finanzamt die erforderlichen Formulare für die Anmeldung schicken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Schenkung an Sohn in A / Anzeige bei FA D notwendig?
11. Februar 2019 13:57 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwältin Andrea Brümmer
Ich möchte meinem Sohn 49.000 EUR als Schenkung zukommen lassen. Er hat seit > 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz in Österreich und ist dort steuerpflichtig. Mir ist bewusst, dass man in A < 50T EUR p.a. ohne Auflagen schenken kann.
Der Betrag soll auf ein Konto meines Sohnes an eine Bank in D überwiesen werden.
Muß ich bzw. mein Sohn dazu dem deutschen Finanzamt diese Schenkung anzeigen und, wenn ja, wie?
Trifft nicht Ihr Problem?
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