Schuldentilgung von Drittperson als Anrechnung von Einkommen auf ALG-1/2

12. Januar 2019 11:27 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


15:34

Hallo,

ich werde voraussichtlich ab März 2019 in die Arbeitslosigkeit (Hartz-4) rutschen.
Derzeit habe ich noch eine Kreditschuld auf meinen Namen von ca. 30.000,- Euro offen. Diese werde ich dann nicht mehr bedienen können.
Hier würde mein Vater einspringen und meine monatliche Rate von 500,- € übernehmen, so dass die Schulden bei der Kreditbank weiter getilgt werden können.

Jetzt die Frage:
Wird das Jobcenter diese 500,-€, die dann von dem Konto meines Vaters (anstelle von mir) auf mein Kreditkonto kommen, als Einkommen anrechnen oder wie sieht das aus... Es ist ja kein Einkommen was mir zur Verfügung steht und womit ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Selbst als ich die 500,- Euro noch selbst getragen habe, war ich noch im ALG-2-Satz, sprich ich würde Stütze bekommen.

Danke vorab

12. Januar 2019 | 12:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihre Annahme ist schon zutreffend.

Die Übernahme der Kreditraten durch den Vater wird man nicht als Einkommen bewerten können.

Zum einen liegt kein Zufluss an Sie vor. Die Darlehensraten werden direkt vom Vater an das Kreditinstitut gezahlt.

Zum anderen steht Ihnen das Geld auch nicht zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 12. Januar 2019 | 14:49

Hallo, zunächst Danke vorab.

Der Zufluss von meinem Vater findet nicht direkt von seinem Konto an das Kreditunternehmen statt, sondern über mein Kreditkonto - anders geht das auch nicht laut des Kreditunternehmes.
Sprich, das Kreditkonto ist ein Konto unter meinem Namen mit dem o.g. Minusbetrag, welches mit monatlichen Lastschrift-Zahlungsraten von einem anderen Konto (ebenfalls unter meinem Namen) mit Geld angewiesen wurde.
Auf das Konto von dem die monatliche Lastschrift auf das Kreditkonto abgeht, überweist mir mein Vater dann ab sofort die Rate von seinem Konto.
Somit könnte es natürlich für das Jobcenter aussehen, als ob mir das Geld zufließt. Das gilt es zu vermeiden, da mein Vater nur die Rate übernimmt, die ich tilgen muss und mir kein Extrageld zuschiebt, sozusagen.

Sind Sie sicher, dass das Jobcenter hier keine "Probleme" macht?

Danke erneut

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Januar 2019 | 15:34

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie werden mit den Vertragsunterlagen des Kreditinstitutes nachweisen können, dass dieses Konto allein der Darlehensrückführung dient. Das wird auch schon allein aus den Kontoauszügen deutlich. Das Konto wird sicher auch Ihren Namen bei dem Kreditinstitut geführt; dann ist diese Abwicklung auch nicht unüblich.

Auch diesem Fall kann die Zahlung Ihres Vaters nicht als Einkommen angenommen werden, da dieses Konto allein der Kreditrückführung dient.

Ob das Jobcenter versucht, einen anderen Standpunkt zu vertreten, kann ich natürlich nicht ausschließen, aber angesichts der Tatsache, dass es sich eben nur um ein Konto für die Darlehensrückführung handelt, wäre eine andere Beurteilung nach meinem Dafürhalten nicht zutreffend.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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