Fluggastrechteverordnung

10. Dezember 2018 17:07 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Hallo liebe Anwälte,

folgender Vorfall es war August 18 Flugausfall bzw. Verschiebung um ca. 8 Stunden ich mit zwei meiner Kinder drei und fünf Jahre auf dem blanken Flughafenboden schlafen müssen. Auf meine Schreiben wurde seitens der Fluggesellschaft mit der Bitte um Entschädigung im Vorfeld nicht reagiert. Daraufhin Anwalt eingeschalten mit Aufforderung Entschädigung und dann Klage vor Amtsgericht.
Jetzt kommt Schreiben vom Gericht Weiterleitung durch meinen Anwalt an mich dass für meine minderjährigen Kinder separat Antrag gestellt werden muss und nicht "in einem Zug" wegen abgetretenem Recht minderjährige Kinder. Daraufhin entsprechende Anpassung Änderung Klage durch Anwalt (vom vergangenen Do.). Jetzt müsse er drei Parteien vertreten seine Kosten werden dadurch höher, geht aber davon aus und teilt mir mit dass die Gegenseite zur Erstattung ohnehin verpflichtet ist. Nachmittags kam jetzt erneutes Schreiben meines Anwalts per Mail das Amtsgericht hat geschrieben (v.05.12. E. bei Kanzlei 07.12) und eine Abschrift der Gegenseite also vom Anwalt beigefügt (v.30.11. E. in Kanzlei 07.12.). Es heisst die Gegenseite will sich vertreten lassen und beantragt die Klage abzuweisen mehr steht nicht drin.

1.) Ich mache mir so langsam sorgen dass es für mich teuer werden kann und die Fluggesellschaft nicht zahlt. Schon alleine unter dem Hintergrund meiner minderjährigen Kinder und den drei Mandaten jetzt im Endeffekt kann es ja teurer werden oder sehe ich das falsch. Hätte es etwas daran geändert wenn der Brief von der Gegenseite früher als 06.12. in der Kanzlei angekommen wäre? Es wird davon ausgegangen, so verstehe ich es zumindest, dass die Gegenseite zur Zahlung der Kosten ohnehin verpflichtet ist da diese mein Aufforderungsschreiben und das vom Anwalt jeweils mit Frist verstreichen lies und daraufhin das Gericht eingeschalten wurde oder aus welchem Grund wird davon ausgegangen. Ich habe keine Lust auch noch für die Anwaltskosten der Gegenseite aufzukommen.

2.) Kann es eine Masche der Fluggesellschaft sein oder ist jetzt ernsthaft darüber nachzudenken die Klage zurückzunehmen? Der Antrag durch die Gegenseite die Klage abzuweisen wurde nicht begründet. Oder ist dieses Vorgehen eventuell normal um Druck aufzubauen damit die Kläger den Antrag zurücknehmen. Man liest im Internet so viel.


Ich suche eine weitere Einschätzung danke für Ihre Mühe wünsche einen schönen Abend.

10. Dezember 2018 | 20:22

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.) Grundsätzlich werden die Kosten bei drei Mandanten etwas erhöht im Verglrich zu einem Mandanten.

Ein früherer Eingang des Schreibens in der Kanzlei hätte hierauf keinen Einfluss gehabt.

Die Fluggesellschaft befindet sich im Verzug und wird aller Voraussicht nach die außergerichtlichen und die gerichtlich entstandenen Kosten tragen müssen.
Dass die Fluggesellschaft beantragt, die Klage abzuweisen, ist ein ganz "normales" Vorbringen.

2.) Das aktuelle Vorgehen der Fluggesellschaft ist wie bereits dargestellt nicht besorgniserregend. Sie sollten die Klage nicht zurücknehmen.
Die Gegenseite wird ihre Gründe bzw. den Antrag vermutlich noch begründen.

Sprechen Sie hierüber nochmals mit dem bevollmächtigten Kollegen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 10. Dezember 2018 | 20:41

Sehr geehrte Frau RA Türk,

vielen Dank für Ihre Antwort. Also ist das so zu verstehen dass jetzt die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten von der Fluggesellschaft sowieso getragen werden müssten aufgrund des Verzuges ungeachtet dessen ob ich leer ausgehen könnte oder nicht?
Wieso ist das ein normales Vorgehen dass von der Gegenseite beantragt wird die Klage abzuweisen (bzw. vorerst ohne Begründung oder vielleicht doch nicht).

Freue mich wenn sie nochmals kurz darauf eingehen würden danke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Dezember 2018 | 09:11

SEhr geehrter Fragesteller,

sind Ihre Ansprüche wegen der Flugverspätung begründet, so muss die Fluggesellschaft sämtliche Kosten tragen. Die gerichtlichen, wenn Sie dann mit der Klage erfolgreich sind und die außergerichtlichen Kosten, weil sich die Fluggesellschaft in Verzug befand und die Kosten mit eingeklagt wurden.

Wird die Klage dem Beklagten zugestellt, so hat dieser in der Regel eine erste Frist von 2 - 4 Wochen (steht in der gerichtlichen Verfügung), um dem Gericht mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will. Sodann läuft eine 2. Frist, in der die Klagerwiderung (Begründung des Klagabweisungsantrages) erfolgen kann.

Dies wird Ihnen Ihr Anwalt noch detaillierter erklären können.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Dezember 2018 | 09:11

SEhr geehrter Fragesteller,

sind Ihre Ansprüche wegen der Flugverspätung begründet, so muss die Fluggesellschaft sämtliche Kosten tragen. Die gerichtlichen, wenn Sie dann mit der Klage erfolgreich sind und die außergerichtlichen Kosten, weil sich die Fluggesellschaft in Verzug befand und die Kosten mit eingeklagt wurden.

Wird die Klage dem Beklagten zugestellt, so hat dieser in der Regel eine erste Frist von 2 - 4 Wochen (steht in der gerichtlichen Verfügung), um dem Gericht mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will. Sodann läuft eine 2. Frist, in der die Klagerwiderung (Begründung des Klagabweisungsantrages) erfolgen kann.

Dies wird Ihnen Ihr Anwalt noch detaillierter erklären können.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.

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