Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.) Grundsätzlich werden die Kosten bei drei Mandanten etwas erhöht im Verglrich zu einem Mandanten.
Ein früherer Eingang des Schreibens in der Kanzlei hätte hierauf keinen Einfluss gehabt.
Die Fluggesellschaft befindet sich im Verzug und wird aller Voraussicht nach die außergerichtlichen und die gerichtlich entstandenen Kosten tragen müssen.
Dass die Fluggesellschaft beantragt, die Klage abzuweisen, ist ein ganz "normales" Vorbringen.
2.) Das aktuelle Vorgehen der Fluggesellschaft ist wie bereits dargestellt nicht besorgniserregend. Sie sollten die Klage nicht zurücknehmen.
Die Gegenseite wird ihre Gründe bzw. den Antrag vermutlich noch begründen.
Sprechen Sie hierüber nochmals mit dem bevollmächtigten Kollegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Sehr geehrte Frau RA Türk,
vielen Dank für Ihre Antwort. Also ist das so zu verstehen dass jetzt die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten von der Fluggesellschaft sowieso getragen werden müssten aufgrund des Verzuges ungeachtet dessen ob ich leer ausgehen könnte oder nicht?
Wieso ist das ein normales Vorgehen dass von der Gegenseite beantragt wird die Klage abzuweisen (bzw. vorerst ohne Begründung oder vielleicht doch nicht).
Freue mich wenn sie nochmals kurz darauf eingehen würden danke.
SEhr geehrter Fragesteller,
sind Ihre Ansprüche wegen der Flugverspätung begründet, so muss die Fluggesellschaft sämtliche Kosten tragen. Die gerichtlichen, wenn Sie dann mit der Klage erfolgreich sind und die außergerichtlichen Kosten, weil sich die Fluggesellschaft in Verzug befand und die Kosten mit eingeklagt wurden.
Wird die Klage dem Beklagten zugestellt, so hat dieser in der Regel eine erste Frist von 2 - 4 Wochen (steht in der gerichtlichen Verfügung), um dem Gericht mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will. Sodann läuft eine 2. Frist, in der die Klagerwiderung (Begründung des Klagabweisungsantrages) erfolgen kann.
Dies wird Ihnen Ihr Anwalt noch detaillierter erklären können.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
SEhr geehrter Fragesteller,
sind Ihre Ansprüche wegen der Flugverspätung begründet, so muss die Fluggesellschaft sämtliche Kosten tragen. Die gerichtlichen, wenn Sie dann mit der Klage erfolgreich sind und die außergerichtlichen Kosten, weil sich die Fluggesellschaft in Verzug befand und die Kosten mit eingeklagt wurden.
Wird die Klage dem Beklagten zugestellt, so hat dieser in der Regel eine erste Frist von 2 - 4 Wochen (steht in der gerichtlichen Verfügung), um dem Gericht mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will. Sodann läuft eine 2. Frist, in der die Klagerwiderung (Begründung des Klagabweisungsantrages) erfolgen kann.
Dies wird Ihnen Ihr Anwalt noch detaillierter erklären können.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.