Maklerprovision - Anspruch ohne Vermittlertätigkeit

15. Oktober 2007 18:38 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag, ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Ein Kollege zieht zum 01.02.08 aus seiner Wohnung aus. Er hat dem Vermieter bereits Vertragsgerecht gekündigt. Und dem Vermieter gleichzeitig mich als potentiellen/interessierten Nachmieter empfohlen/angeboten.
Der Vermieter würde mich bei weiter bestehenden Interesse als Mieter akzeptieren und meinte nun er werde dies seinem Makler mitteilen, der Makler nimmt Kontakt zu dem Mieter (mein Kollege) auf, wenn dies geschehen sein könnte ich mit dem Makler Kontakt aufnehmen um einen Termin zu vereinbaren. Da der Makler im Auftrag des Vermieters handelt (laut Aussage Vermieter) wickelt er alle Formalitäten ab.
(Mietvertrag von meinem Kollegen ist unterschrieben vom Vermieter, Kaution wurde auch direkt an Vermieter überwiesen, Vermieter nicht Ortsansässig)

Meines Erachtens nach hat hier der Makler nichts dafür getan, mich als Mieter zu gewinnen, bzw. dem Vermieter vorzuschlagen.
Ich und der Vermieter hatten Kenntnis von meinem Gesuch die Wohnung zu beziehen, bevor es der Makler hatte.
Verwaltertätigkeiten liegen nach ersten Erkentnissen nicht vor.

Darf der Makler hier eine Gebühr verlangen oder nicht?

Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Frage!

15. Oktober 2007 | 20:24

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


wie Sie schon selbst fetsgestellt haben, ist das Handeln des Maklers nicht ursächlich gewesen.

Daher kann der Makler keine Provision von Ihnen verlangen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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