Fahrt zur Fortbildung mit Privatwagen statt Dienstwagen - trotzdem absetzbar?

| 30. September 2018 10:35 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


11:44

Zusammenfassung

Die Fahrtkosten einer Auswärtstätigkeit (Dienstreise) können mit der Pauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer gemäß § 9 EStG als Werbungskosten angesetzt werden. Das gilt selbst dann, wenn ein Privat-Pkw anstelle des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagens verwendet wird.

Ich bin 2017 zu mehreren Fortbildungen mit einem Privatwagen von einem Freund ( Bescheinigung von ihm unterschrieben liegt vor) gefahren statt meinen Dienstwagen zu nutzen oder zu fliegen.
Kann ich das steuerlich ansetzen? Wenn nein, warum nicht?

30. September 2018 | 11:20

Antwort

von


(21)
Wiener Straße 53
01219 Dresden
Tel: 0351 41881590
Web: https://meschke.pro
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können die im Zusammenhang mit Ihrer Auswärtstätigkeit (ehemals: Dienstreise) entstandenen Kosten nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten absetzen, auch wenn Sie nicht mit Ihrem Dienstwagen, sondern einem privaten Pkw gefahren sind. Die Fahrtkosten dürfen Sie wahlweise mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen oder aus Vereinfachungsgründen mit der Pauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG .

Außerdem könnten Sie Mehraufwand für Verpflegungen und Übernachtungen geltend machen. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass diese Regelung nicht für Arbeitnehmer mit einer Tätigkeit im Außendienst gilt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Franz Meschke, LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 30. September 2018 | 11:31

Vielen Dank für die Antwort- kann ich Sie im Fall, dass das Finanzamt Probleme macht, direct kontaktieren?
Bitte um Ihre Kontaktdaten

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. September 2018 | 11:44

Sie erreichen mich jederzeit unter den nebenstehenden Kontaktdaten und telefonisch unter (035023) 549994.

Bewertung des Fragestellers 30. September 2018 | 12:36

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