Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Diese Frage ist nicht ganz einfach, denn das Problem ist, dass der Darlehenszufluss bei Ihnen auf einem Gemeinschaftskonto bewirken kann, dass das Sozialamt dies als Mittelzufluss wertet und entsprechend anrechnet.
Allerdings könnte man mit § 90 Abs. 2
N.8 SGB XII argumentieren:
"eines angemessenen Hausgrundstücks, das von der nachfragenden Person oder einer anderen in den § 19 Abs. 1 bis 3 genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird ".
Allerdings ist ein Darlehen kein Vermögen, so dass der Ärger vorprogrammiert ist.
Ich würde daher empfehlen, dass Sie im Grundbuch alleine eingetragen werden und Ihr Mann ein Wohnrecht erhält und das das Darlehen direkt an den Verkäufer gezahlt wird.
Bei dieser Konstellation erhält er weiterhin Grundsicherung, da er auch nicht Eigentümer des Hauses wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Grundsicherung und Erwerber von Eigentumswohnung
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Hallo, es geht darum ich bekomme Erwerbsminderungsrente meinen Mann Grundsicherung,ich möchte eine Eigentumswohnung erwerber durch ein Darhlen zur Eigennutzung für uns beide (63 qm ) . Meine Frage : bekommt mein Mann weiterhin Grundsicherung ?
Ich bedanke mich für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Grundsicherung
Grundsicherung
Bewertung des Fragestellers
29. August 2018 | 11:53
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"
Meine Frage ist beantwortet worden. Danke
"
FRAGESTELLER 29. August 2018
/5,0