Unregelmäßigkeiten bei 450 € Vertrag

20. August 2018 07:56 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


09:54

Zusammenfassung

Wenn Minderstunden anfallen, dann kann der Arbeitgeber nicht einfach den Lohn kürzen. Es kommt darauf an, ob der Arbeitsvertrag ein Zeitkonto vorsieht. Aber wer zu wenig arbeitet riskiert eine Abmahnung und Kündigung.

Der Arbeitsgeber bei dem ich auf 450 € Basis Angestellt bin, sagt er kann mir für den nächsten und übernächsten Monat keinen Lohn bezahlen, da ich mit den Stunden im Rückstand bin. Laut Vertrag darf ich nicht mehr als 32 Stunden im Monat arbeiten.

Habe im Vormonat aber nur 8 Stunden erbracht. Es wurden aber trotzdem 450 € überwiesen.

Weiteren war ich ein paar Monate davor für einen Tag krank, Dies war im ersten Monat des Vertrages. Und nun sagt der Arbeitgeber er kann für diesen Krankheits Ausfall auch keinen Lohn bezahlen.

Bisher wurden monatlich 450 € überwiesen.

Nun meine Fragen:

Ist das rechtens? Kann der Arbeitgeber nun das Geld einbehalten aufgrund der minus Stunden? Es ist darüber nichts im Vertrag geregelt.

20. August 2018 | 08:31

Antwort

von


(171)
Trostbrücke 1
20457 Hamburg
Tel: 040/80 80 65 200
Web: https://www.insolvenz.hamburg
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Generell gilt, dass Minusstunden nur vom Lohn abgezogen werden können, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto vereinbart haben. Diese Vereinbarung muss im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag stehen und das Konto muss mit Ihrer beider Zustimmung geführt werden.

Haben Sie kein Konto vereinbart, kann Ihnen der Arbeitgeber weder wegen Krankheit ( hier gilt Entgeltfortzahlungsgesetz ) noch wegen auf Anweisung oder einfach so zu wenig geleisteter Stunden Geld abziehen. Auch eine Mehrarbeit kann er nicht verlangen, wenn dadurch Ihre vertragliche Stundenzahl überschritten wird.

Was er machen kann, ist Sie wegen der Minderarbeit anzubahnen und beim nächsten Mal zu kündigen.

Sie sollten also überlegen, ob Sie ihm anbieten freiwillig mehr zu arbeiten um ggf. so eine Abmahnung zu vermeiden.

Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht bezahlen, dann melden Sie sich gerne bei mir und Sie können mich beauftragen. Ich kläre das mit dem Arbeitgeber.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Rückfrage vom Fragesteller 20. August 2018 | 09:46

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

- ich muss einen Stundenzettel führen , das heißt dieser muss aber im Vertrag stehen? Sonst geht das nicht mit den Abzügen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. August 2018 | 09:54

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Stundenzettel allein reicht nicht. Es muss im Arbeitsvertrag tatsächlich vereinbart sein, dass die zu leistenden Stunden durch Mehr- und Minderarbeit auf mehrere Monate verteilt werden und wie und in welchem Umfang diese Stunden verrechnet werden dürfen.

Es reicht auch ein Verweis auf einen geltenden Tarifvertrag. Oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung.

Da so viele Fragen an den entsprechenden Formulierungen im Vertrag hängen, wäre es vielleicht günstig, wenn SIem ich oder ienen Kollegen mit Ihrer Beratung beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Pieperjohanns

ANTWORT VON

(171)

Trostbrücke 1
20457 Hamburg
Tel: 040/80 80 65 200
Web: https://www.insolvenz.hamburg
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht, Kaufrecht, Fachanwalt Insolvenzrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER