Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Generell gilt, dass Minusstunden nur vom Lohn abgezogen werden können, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto vereinbart haben. Diese Vereinbarung muss im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag stehen und das Konto muss mit Ihrer beider Zustimmung geführt werden.
Haben Sie kein Konto vereinbart, kann Ihnen der Arbeitgeber weder wegen Krankheit ( hier gilt Entgeltfortzahlungsgesetz ) noch wegen auf Anweisung oder einfach so zu wenig geleisteter Stunden Geld abziehen. Auch eine Mehrarbeit kann er nicht verlangen, wenn dadurch Ihre vertragliche Stundenzahl überschritten wird.
Was er machen kann, ist Sie wegen der Minderarbeit anzubahnen und beim nächsten Mal zu kündigen.
Sie sollten also überlegen, ob Sie ihm anbieten freiwillig mehr zu arbeiten um ggf. so eine Abmahnung zu vermeiden.
Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht bezahlen, dann melden Sie sich gerne bei mir und Sie können mich beauftragen. Ich kläre das mit dem Arbeitgeber.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Trostbrücke 1
20457 Hamburg
Tel: 040/80 80 65 200
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Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
- ich muss einen Stundenzettel führen , das heißt dieser muss aber im Vertrag stehen? Sonst geht das nicht mit den Abzügen?
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Stundenzettel allein reicht nicht. Es muss im Arbeitsvertrag tatsächlich vereinbart sein, dass die zu leistenden Stunden durch Mehr- und Minderarbeit auf mehrere Monate verteilt werden und wie und in welchem Umfang diese Stunden verrechnet werden dürfen.
Es reicht auch ein Verweis auf einen geltenden Tarifvertrag. Oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung.
Da so viele Fragen an den entsprechenden Formulierungen im Vertrag hängen, wäre es vielleicht günstig, wenn SIem ich oder ienen Kollegen mit Ihrer Beratung beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Pieperjohanns