Nachbar hackt meinen Wein ab.

25. Juni 2018 15:59 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Direkt an meinem Zaun habe ich vor 10 Jahren 3 Weinreben gespflanzt, damit der häßliche Machendraht nicht mehr zu sehen ist. Von den Nachbarn wurde er seitdem geduldet, bis letztes Jahr konnten sie den Zaun/Wein nicht sehen, da ihr Grundstück stark bewachsen war. Das haben sie nun reduziert. Mittlerweile rankte auch mein Wein nicht nur meinen Zaun hübsch zu sondern zum Teil auch die Bäume und Büsche hinauf, die vom Nachbargrundstück herüberwachsen.
In meiner Abwesenheit hat der Nachbar heute meinen Wein entfernen lassen. Nicht nur die Triebe, die zu ihm herüberwachsen, sondern er ist mit der Säge durch den Machendrahtzaun und hat von meinen 10jaehrigen Weinstöcken noch die 50cm-Stümpfe stehen lassen.

Wie sind meine Aussichten vor Gericht?

25. Juni 2018 | 17:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Wie sind meine Aussichten vor Gericht?"



Nach Ihrer Schilderung gut, da Ihr Nachbar so nicht eigenmächtig handeln durfte.

Denn der Anspruch auf Beseitung der Anpflanzung ist nach § 32 Berliner Nachbarschaftsgesetz ausgeschlossen gewesen. Das Gesetz finden Sie unter anderem unter:

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1sak/page/bsbeprod.psml;jsessionid=77EBD7929D52F6DD44BCE57D13FBFD61.jp13?doc.hl=1&doc.id=jlr-NachbGBErahmen&documentnumber=1&numberofresults=2&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-NachbGBEpG8


Durch das eigenmächtige Entfernen dürfte sich der Nachbar schadensersatzpflichtig gemacht haben(§§ 823 I, II , 910 BGB ).




Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 26. Juni 2018 | 13:13

Ist es dabei relevant um welchen Zaun/Grundstücksgrenze es sich handelt? Der bewachsene Zaun wurde vom Vorbesitzer gezogen, als es noch gar keine Nachbarn gab. Es unsere linke Grundstücksseite und die hintere Seite des Nachbarn, der an einer anderen Straße Anlieger ist. Oder ist dies unwesentlich? Dankschön schonmal.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juni 2018 | 13:46

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:



Nachfrage 1:
"Ist es dabei relevant um welchen Zaun/Grundstücksgrenze es sich handelt?Oder ist dies unwesentlich?"

Nach Ihrer Ausgangsschilderung sollte dies unwesentlich sein. Jedenfalls durfte Ihr Nachbar keinesfalls einfach unvermittelt im Wege der Selbsthilfe tätig werden und Fakten schaffen.


Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-

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