Sehr geehrter Ratsuchender,
im Rahmen der Vertragsfreiheri steht es Ihnen natürlich frei, den Vertrag zu akzeptieren oder zurückzuweisen. Ein Zurückweisen (oder auch eine Abänderung) würde dann dazu führen, dass das Angebot des Arbeitgebers erloschen, Ihr Änderungswunsch ein neues Angebot ist, welches der Arbeitgeber wiederum annehmen oder ablehnen kann.
Die von Ihnen monierten Klausel sind als frei vereinbar, so dass Sie die Löschung erbeten können, was dann die obigen Konsequenzen auslöst:
Die Klauseln sind in der Tat üblich, auch wenn die Stundenzahl in Klausel 2 sicherlich viel zu hoch sein dürfte (aber abhängig von der genauen Tätigkeit), so dass allenfalls bis zu 8 Überstunden/monatlich mit abgegolten sein sollten. Aber auch dass ist allein Verhandlungssache.
Klausel 1 regelt die allgemeine Versetzungsmöglichkeit, ist heutzutage ebenfalls der Regelfall, der allerdings auch frei verhandelbar ist und immer die persönlichge/familiäre Bindung ab einen bestimmten Standort berücksichtigen sollte.
Mit freuzndlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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