Aufenthaltsgesetz Ausreise

25. März 2018 16:50 |
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Ausländerrecht


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Zusammenfassung

Häufigere Ausreise und Wiedereinreise in einem Jahr als Ausländer mit einem befristeten Aufenthaltstitel

Verliere ich meinen befristeten Aufenthaltstitel wenn ich 190 Tage mit Unterbrechungen nicht in Deutschland bin. D.h, ich reise jeweils nach 3 Monate für ein paar Tage wieder ein.

25. März 2018 | 17:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen, gilt:

"(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
[...]

6.
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7.
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, [...]."

Das sollte aller Voraussicht nach also schon funktionieren, aber zur Sicherheit sollten Sie aufgrund der oben erwähnten Nummer 6 das entsprechend mit der Ausländerbehörde abklären, zumal Sie auch zur Mitwirkung gesetzlich verpflichtet sind.

Aller Voraussicht nach sollte es aber kein Problem sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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