Sehr geehrter Fragesteller,
je nachdem was Sie bei der Polizei gesagt haben, könnten Sie Ihre Aussage zurückziehen oder dahingehend korrigieren, dass Sie nicht wüssten, ob es wirklich einen Anstoß gegeben hatte bzw. auch ein sofortiges Anhalten ohne Gefährdung der eigenen Sicherheit nicht möglich gewesen war.
Ich gehe aber davon aus, dass das Verfahren gegen Sie ohne eine Geldbuße eingestellt wird, sofern Sie nicht bereits ähnliche Anzeigen in der Vergangenheit hatten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, können wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Vielen Dank für die rasche Antwort,
Da ich unverzüglich die Polizei verständigt habe würde die Aussage so wie geschildert bereits aufgenommen.
Allerdings wurde die Wartezeit an der Ausfahrt nicht mit niederschreiben.
Sollte es ratsam sein die Aussage zu ergänzen, oder mich in diesem Fall vertreten zu lassen?
Es wurden keine Delikte in dieser Art von mir bisher begangen.
Sehr geehrter Fragesteller,
diese Aussage könnten Sie dahingehend noch ergänzen, dass Sie eine erhebliche Wartezeit an der Ausfahrt gehabt haben, wären allerdings dennoch verpflichtet gewesen, direkt anzuhalten, sofern es die Umstände erlaubt hätten.
Eine anwaltliche Vertretung für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit würde pauschal € 458,00 kosten. Dies ist stets ratsam, da es die Chancen einer straflosen Einstellung erhöht, da auch direkt mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert werden kann und volle Akteneinsicht erfolgt. Dies ist dann natürlich eine Kostenfrage.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt