Ist ein Trennungsschreiben erforderlich?

19. September 2007 13:16 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Nach 11 Jahren Ehe will ich mich von meiner jetzigen Frau
am besten bei Nacht u. Nebel trennen.Ist dieses ohne
negative Folgen für mich möglich
Beide beziehen wir eine Rente höhe gleiche Summe je ca.800 eur, die Eigentumswohnung gehört alleine meiner Frau.
Scheidung ist nicht meinerseits beabsichtigt aus finanz.Gründen.
Vom gemeinsamen Hausstand nehme ich lediglich den gebrauchten
Pkw sowie persönliche Kleidung mit.Der Pkw soll meiner Zukunftssicherung dienen.Außer meiner Rente bin ich völlig
mittellos.Trennungsschreiben erforderlich (Anwalt)??

grüße

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind Sie berechtigt, aus der Wohnung auszuziehen.

Eine Anzeige der Trennung würde sich im Hinblick auf eine Scheidung zur Bestimmung des Trennungszeitpunktes anbieten, ist aber nicht notwenige Voraussetzung.

Hinsichtlich der Auseinandersetzung des Hausstandes können Sie Ihre eigenen Sachen mitnehmen. Wenn der PKW Ihnen beiden gehört, müsste hierüber eine Einigung getroffen werden.

Fraglich ist, ob hier Unterhalsansprüche bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Wohnung. Hierzu müsste aber eine konkrete Prüfung erfolgen.

Zum Scheidungsverfahren: Hier könnte nach Ablauf der Trennungszeit an die Stellung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe nachgedacht werden, sofern dies dann beabsichtigt ist.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER