Als A dies mitbekommt, hält A dem B vor, wie schlecht bereits die anderen Mitarbeiter über B denken und er (A) selbst denkt, dass B in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er total unfähig ist.
Weiteres sagt A nicht.
Daraufhin lässt A den B stehen.
B fühlt sich bedroht und genoetigt den Job zu kündigen .
Hat B Recht ?
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rechtrecht Job
Eingrenzung vom Fragesteller
27. Januar 2018 | 21:54
Hinzufügen ist, dass B auf den Job angewiesen ist.
Wie sich B fühlt ist für die rechtliche Würdigung des Falls ohne Bedeutung. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Frage darauf abzielt, ob sich A strafbar gemacht hat.
Eine Strafbarkeit des A ist nicht zu erkennen. Zwar mag die Äusserung des A für B als Arbeitnehmer unangenehm sein und sich vielleicht für B als empfindliches Übel herausstellen, jedoch würde eine Strafbarkeit des A an der Rechtswidrigkeit seines Handelns scheitern. A darf Kritik an B üben, wobei die Form der Kritik auch davon abhängt, um welches Arbeitsverhältnis es sich handelt, d. h. wie der "Ton" am Arbeitsplatz üblicherweise ist. Diese Frage ist aber hier nicht zu klären, da es nicht um den Tatbestand der Beleidigung geht.
2.
Fazit: A hat sich nicht strafbar gemacht, vielmehr ist sein Verhalten durch Wahrnehmung berechtigter Interessen bzw. die Meinungsfreiheit gedeckt.