Bestattungskosten Thüringen, kein Testament, keine Erbschaft

6. Januar 2018 23:14 |
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Erbrecht


Beantwortet von


Einen schönen guten Abend,

in unserer Familie gibt es Streit über die Bezahlung der Beerdigung meiner kürzlich verstorbenen Tante (84 Jahre). Vermögen ist nicht vorhanden.

Die Verstorbene hinterlässt einen Sohn, der ebenfalls über kein Vermögen verfügt. Er bezieht eine sehr geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, zu der das Sozialamt eine Zuzahlung leistet, damit er überhaupt das Existenzminimum erreicht.
Desweiteren gibt es zwei Brüder (84 und 80 Jahre, beide Rentner), eine Halbschwester (74 Jahre, ebenfalls Rentnerin) und zwei Enkel (die Kinder einer bereits verstorbenen Tochter besagter Tante).

Zur Info: Bei der Halbschwester handelt es sich um meine Mutter, für die ich diese Anfrage bei Ihnen stelle. Sie hat meinem Cousin bei sämtlichen Vorkehrungen vor und während der Beerdigung maßgeblich geholfen, da dieser durch seine Krankheit gar nicht in der Lage dazu gewesen ist.

Meine Mutter hatte in der Familie angeregt, die Kosten der Beerdigung unter den Geschwistern und Enkeln aufzuteilen, um den Anteil für alle möglichst gering zu halten, wobei sie freiwillig die Kosten für die Verköstigung nach der Trauerfeier komplett übernommen hat. Leider lässt sich aber auf diesem Weg in der Familie keine Einigung erzielen, da jeder seine eigenen Ideen und Bedingungen hat, unter denen er überhaupt bereit wäre einen Beitrag zu leisten.

Meine Mutter hat nun Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn sie diese erst einmal auslegt, was sie aus Anstand eigentlich tun wollte. Da ich diese Angst teile, möchte ich mich gerne über die genaue Rechtslage in dieser Situation informieren.

Aus anderen öffentlichen Anfragen in diesem Forum habe ich bereits erfahren, dass auch Halbgeschwister bei Bestattungskosten nicht ausgenommen sind. Allerdings verwirrt mich, dass auch immer davon gesprochen wird, dass die Erben für diese aufkommen müssen, die Reihenfolge im Thüringer Bestattungsgesetz mit der gesetzlichen Erbfolge aber nicht übereinstimmt. In unserem Fall gibt es kein Testament und auch nichts zu erben.

Frage 1: Wer muss für die Kosten der Bestattung aufkommen, da mein Cousin diese definitiv nicht tragen kann?

Frage 2: Was würden Sie meiner Mutter in Bezug auf die anfallenden Kosten raten, wie sie sich in dieser Situation am besten verhalten sollte?

Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Beste Grüße.

7. Januar 2018 | 01:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gleichrangige Bestattungsverpflichtete haben untereinander einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der angemessenen Beerdigungskosten. So ich Sie richtig verstehe hatte die Verstorbene nur ein Kind. Dieses ist daher allein Bestattungspflichtig. Ausgleichsansprüche anderer Angehöriger bestehen daher nicht, da der Sohn die anderen Angehörigen von der Bestattungspflicht und damit von der Erstattung der Kosten ausschließt.

Ist der Sohn nicht in der Lage die Kosten zu tragen übernimmt dies die Gemeinde oder das Sozialamt.

Ihre Mutter sollte sich daher entweder schriftlich vorab den Ausgleich bestätigen lassen oder von den anderen Angehörigen einen Vorschuss verlangen.

Andernfalls besteht die von Ihnen beschriebene Gefahr, dass Ihre Mutter die Kosten zum größten Teil allein tragen muss.



Mit freundlichen Grüßen


Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -


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