Elternunterhalt - Kann ein eventueller Wohnungskauf auf meine Frau und mich erfolgen oder wäre es be

6. September 2007 17:16 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


22:53

Guten Tag!

Meine Schwiegermutter ist seit Oktober 2005 im Pflegeheim untergebracht. Da die Rente für die Deckung der Pflegekosten nicht ausreicht, wurde Hilfe zur Pflege beantragt. Aus dem Bescheid ging hervor, daß meine Frau monatlich 200 € Unterhalt zuzahlen muß.

Wir wohnen zur Miete und möchten uns nun eine Eigentumswohnung kaufen. Unsere Fragen:

Ist dies aufgrund der oben geschilderten Situation möglich?

Kann ein eventueller Wohnungskauf auf meine Frau und mich erfolgen oder wäre es besser, die Wohnung auf meinen Namen zu kaufen?

Mit freundlichen Grüßen


6. September 2007 | 17:53

Antwort

von


(99)
Köbelinger Str.1
30159 Hannover
Tel: 0511 330893 80
Web: https://www.pi-kanzlei.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Elterunterhalt ist dann nicht zu leisten, wenn das Einkommen des Verpflichteten 100000,00 € im Jahr nicht übersteigt. § 43 II SGB XII bestimmt, dass Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern
unberücksichtigt bleiben, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt. § 16 SGB IV meint das Gesamteinkommen als Summe aller Einkünfte im Sinne des Steuerrechts. Falls das Einkommen Ihrer Frau diesen Rahmen nicht sprengt, sollten Sie gegen den Bescheid des Sozialamtes Widerspruch einlegen.

Einen Wohnunskauf können Sie unproblematisch tätigen. Auf welchen Namen die Wohnung läuft, spielt keine Rolle. Eine selbst genutzte Eigentumswohnung muss nicht verwertet werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.

Für die Vertretung im Widerspruchsverfahren stehe ich Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Patrick Inhestern
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. September 2007 | 20:48

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Äußerungsfrist zur Unterhaltsforderung des Sozialhilfeträgers ist bereits Ende Februar abgelaufen, die Unterhaltszahlungen müssen deshalb geleistet werden.

Unabhängig von dem zu leistenden Unterhalt für meine Schwiegermutter im Pflegeheim möchten wir uns rechtlich absichern, daß uns aus einem Erwerb von Wohneigentum (zum Selbstbezug)während laufender Unterhaltszahlungen keine rechtlichen Probleme mit dem Sozialhilfeträger entstehen.

Die Immobilie soll nicht deshalb erworben werden, um weitere Unterhaltszahlungen zu verhindern.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. September 2007 | 22:53

Sehr geehrter Fragesteller,

der Immobilienerwerb ist unproblematisch möglich. Es werden keine Probleme mit dem Sozialhilfeträger entstehen.

Den Bescheid, der Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, können Sie trotz seiner Rechtskraft nach § 44 SGB X auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Mit freundlichem Gruß

Patrick Inhestern
Rechtsanwalt

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