Zivilrecht Anwalt sofort kündigen ohne neuen Anwalt

30. September 2017 11:46 |
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Erbrecht


Beantwortet von


14:42

ZiVILRECHT

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Anwalt kooperiert ohne Absprache mit uns mit der Gegenseite wie wir leider herausfinden mussten. Damit ist das Vertrauensverhältnis zerrüttet. Er drängt uns auf einen niedrigen Vergleich mit der Gegenseite obwohl es einen hohen klageanspruch gibt. Deshalb möchte ich SOFORT das Mandat kündigen. Dir Klage ist beim Landgericht als Schriftsatz anhängig, es gibt aber noch keinen Verhandlungstermin. Dort herrscht Anwaltszwang. Ich habe noch keinen Anwalt,bin auf der Suche, möchte aber trotzdem schon kündigen, weil ich ein ganz schlechtes Gefühl habe zur Zeit mit dem Anwalt.

Ist es ein Problem schon jetzt zu kündigen, wenn ich erst in 10 Tagen einen neuen Anwalt habe. Wird mir das Landgericht eine Frist setzen, einen neuen Anwalt zu benennen oder muss ich SOFORT einen neuen Anwalt melden bzw. bekomme einen Notanwalt?


30. September 2017 | 12:56

Antwort

von


(921)
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52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können den Mandatsvertrag zu Ihrem Anwalt natürlich jederzeit kündigen. Wenn die Klage bereits eingereicht ist, aber noch kein Termin bestimmt ist, kann auch nichts "anbrennen". Um das Verfahren fortzusetzen benötigen Sie allerdings einen neuen Anwalt, da vor dem Landgericht Anwaltszwang herrscht. Das Gericht setzt Ihnen dazu aber keine Frist.

Der weitere Ablauf wird wie folgt sein:

Die Gegenseite wird auf die Klage antworten. Dies wird Ihr bisheriger Anwalt zur Stellungnahme erhalten und an Sie weiterleiten. Wenn dann zur Stellungnahme eine Frist gesetzt ist, sollten Sie spätestens dann einen neuen Anwalt beauftragen, der für Sie die Frist wahrt.

Das gilt natürlich auch, wenn das Gericht nun einen Verhandlungstermin anberaumt. Im Termin müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen, also sollten Sie bis dahin einen neuen Anwalt haben.

Eile ist aber, solange keine Fristen laufen, nicht geboten. Natürlich wird sich aber der neue Anwalt auch erst in die Sache einarbeiten wollen, also sollten Sie nicht zu lange damit warten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 30. September 2017 | 14:39

Vielen Dank, nachdem ich gekündigt habe erwarte ich allerdings von diesem gekündigten Anwalt allerdings nichts als Probleme.

Würden Sie empfehlen, dass wir das Landgericht evtl. selbst über die Kündigung informieren um fehlgeleitete Post zu vermeiden, wenn also der gekündigte Anwalt einfach die Post nicht weiterleitet, zum Beispiel für eine Terminierung?

Sie müssen mein Misstrauen verstehen, dieser Anwalt bedrängt mich mit dem Richter über einen Vergleich telefonisch zu sprechen was ich für absolut unvorteilhaft halte. Das wollen wir nicht.

Ich habe die Befürchtung dass er es evtl. einfach macht, weil es ständig zu Missverständnissen kommt, deshalb meine Hektik zu kündigen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. September 2017 | 14:42

Sie können das LG informieren, allerdings muss der bisherige Anwalt die Post weiterhin für Sie in Empfang nehmen, bis sich ein neuer Anwalt bestellt. Das LG wird auch nichts an Sie zustellen, sondern weiterhin dem alten Anwalt, der das dann an Sie weiterleiten muss, andernfalls er sich regresspflichtig machen kann.

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