Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Solange noch keine Klage erhoben wurde und keine eindeutige Frist gesetzt wurde können sie entspannt an die Sache rangehen. Laut ihrer Sachverhaltsschilderung wird eine Klage ja nur bei weiteren Verstößen erwogen. Nicht einmal eine Unterlassungserklärung wird von ihnen verlangt. Sie können das Schreiben demnach vorerst ignorieren oder versuchen die Vorwürfe aufzuklären. Dies können sie mit einem Schriftsatz durchaus selber tun. Eine anwaltliche Vertretung ist zwar professioneller aber auch mit Kosten verbunden. Eine Anzeige wegen Verleumdung gem. § 187 StGB
bzw. übler Nachrede gem. § 186 StGB
kommt zwar in Betracht wird wohl im Endeffekt bei der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Abschließend läßt sich sagen, dass sie noch nicht unter Zugzwang sind. Sie können in Ruhe abwegen, ob sie das Schreiben einfach ignorieren oder zu den Vorwürfen Stellung beziehen und diese aufklären wollen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Hellmich, Dipl.-Jur.
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Danke für die schnelle Info.
Da aber noch eine etliche andere haltlose Anschuldigungen im Raum stehen
möchte ich doch diesem Lügengebäude einen Riegel vorschieben.
Kann ich also zum Amtsgericht gehen und Klage einreichen oder muss eine
andere Stelle aufgesucht werden?
Noch einmal danke für die verständliche Info!
Sie können selbstverständlich im Zweifel auch Strafanzeige/Strafantrag wegen Verleumdung oder übler Nachrede stellen. Das geht sogar Online bei der Polizei. Sie können aber auch selber eine Unterlassungs- oder Feststellungsklage beim Amtsgericht einreichen. Kostengünstiger wäre sicher die erste Option. Die Staatsanwaltschaft muss dann im Zweifel ermitteln.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hellmich