Werbungskosten bei Mieteinkommen

28. August 2007 17:30 |
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Steuerrecht


Guten Tag. Ich habe im Juni eine vermietete ETW zur Anlage gekauft. Zur Finanzierung habe ich ein Privatdarlehen aufgenommen. (Darlehen wurde direkt vom Darlehensgeber an den Verkaeufer zur Begleichung des Kaufpreises gezahlt unter Angabe des Verwendungszwecks). Zinsen und Tilgung zahle ich einmal jaehrlich per Ueberweisung auf das Konto des Darlehensgebers. Fuer dieses Jahr habe ich genuegend Werbungskosten, sodass ich die Zinsaufwendungen erst ab 2008 als Werbungskosten geltend machen moechte. Kann mir dadurch ein Nachteil entstehen? Werden die Zinsen auch als Werbungskosten anerkannt, wenn ich sie nicht von Anfang an als Werbungskosten geltend mache? In meinem Fall erst ab Steuerjahr 2008.

Sehr geehrter Fragesteller,

die Finanzierungskosten für die vermietete ETW können Sie als Werbungskosten absetzen, und zwar in allen Jahren, in denen diese anfallen. Sollten Sie dies in einem Jahr unterlassen, hindert dies gleichwohl nicht den Ansatz in den Folgejahren.
Allerdings sehe ich nicht, warum Sie die Zinsen nicht auch in diesem Jahr geltend machen wollen - soweit sich hierdurch ein Verlust ergeben würde, würde dieser mit Ihren sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet werden können.

Werbungskosten sind allerdings immer nur die Finanzierungszinsen, nicht auch der Tilgungsanteil!

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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