Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Da Sie Ihren Wohnsitz weiterhin hier in Deutschland haben werden, bleiben Sie auch in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, und zwar mit Ihren gesamten in- und ausländischen Einkünften.
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ist jedoch bestimmt, dass der Bruttoarbeitslohn eines Piloten in dem Land besteuert wird, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat (Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz).
Demnach übernimmt Ihr Arbeitgeber in der Schweiz dann automatisch die Besteuerung Ihres Bruttoarbeitslohns.
An der Kranken- und Rentenversicherungspflicht in Deutschland wird sich nichts ändern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:
Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe bedeutet dies, daß ich in Deutschland somit überhaupt keine Einkommensteuer mehr zahlen muß.
Mir sind die Formalitäten hierzu leider noch nicht ganz klar:
wie hoch ist die Steuer auf mein Einkommen in der Schweiz (4,5% Quellensteuer) und
wäre es möglich der Rentenversicherungspflicht in -D- auf Antrag ganz zu entgehen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Der Quellensteuersatz beträgt in der Tat grundsätzlich 4,5 %. Zu den dafür erforderlichen Voraussetzungen und Nachweisen, vgl. z. B. http://www.steueramt.zh.ch/html/quellensteuer/arbeitnehmer.htm
Es wäre grundsätzlich möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie in diesem Fall jedoch vorab ein Beratungsgespräch mit einem Experten der Deutschen Rentenversicherung führen.
Ich hoffe, Ihnen nun Klarheit verschafft zu haben und verbleibe
mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt