Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben summarisch gern wie folgt beantworten möchte.
Eine strafrechtliche Bedeutung kann ich dem Sachverhalt aufgrund Ihrer Schilderungen nicht entnehmen. Der Straftatbestand der Vereitelung der Zwangsvollstreckung nach § 288 I StGB
ist nicht erfüllt. Dieser setzt unter anderem voraus, dass der Täter Bestandteile seines Vermögens beiseite schafft. Allein die Änderung des Firmennamens sowie der Bankverbindung reicht hierfür nicht aus.
Für den Betrug dürfte es bereits an der Tathandlung des Täuschens über Tatsachen fehlen, denn diese beinhaltet die Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mittels eines kommunikativen Kontaktes, um bei diesem eine Fehlvorstellung hervorzurufen oder aufrechtzuerhalten. Jedenfalls fehlt es aber an einem Schaden, da der Titel entsprechend angepasst werden kann und demzufolge Ihr Arbeitgeber keinen Vermögensschaden bei Ihnen verursacht.
Schließlich ist zu beachten, dass es grundsätzlich eine freie unternehmerische Entscheidung Ihres Arbeitgebers darstellt, wenn er den Namen der Firma abändert.
Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Einschätzung der Rechtslage geben zu können, hoffe aber, Ihnen dennoch zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
www.jeromin-kraft.de
Arbeitgeber zahlt nicht, ändert Bankverbindung und Firmierung
9. August 2007 15:25 |
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Arbeitsrecht
hallo
zur sache...
Arbeitgeber wurde vor gericht verklagt...Vollstreckbares urteil liegt vor.. bankverbindung ist bis dato unbekannt.. Gerichtsvollzieher wurde beauftragt, ist aber noch unklar was das ergebniss bringt.
Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber, wegen ausstehenden lohnes erfolgt mwhrmals, wurde zugesichert usw.usw.
fakt ist das ich bis dato nur mit faulen ausreden abgespeist wurde. die lohnforderung beträgt 800 €
frage.
nach gerichtsurteil, änderte arbeitgeber 5 tage später die firmenbezeichnung und die bankverbindung !!
besteht hhier die möglichkeit strafrechtlich vorzugehen, da der verdacht des vorsätzlichen betruges erscheint ???
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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