ich habe meinen Sohn nur bis zum 2. Lebensjahr begleitet. Meine Alkoholkrankheit habe ich durch eine Mutter-Kind-Therapie behandeln lassen. Trotzdem kam es im Jahr 1990 zur Scheidung - und Entzug des Sorgerecht - wie auch des Umgangsrecht. Ich bin dann ausgezogen - und habe mich weiter behabdeln lassen. Zwischenzeitlich hat mein Ex-Mann wieder geheiratet und meinem Sohn bis zum 7. Lebensjahr mitgeteilt ich sei gestorben. Da ich in Niedersachsen lebte und er in Bayer - ich auch aufgrund der Krankheit - Sozialhilfeempfängerin war - konnte ich kein Umgang auf dieser Distanz von 850 Km anbahnen. Die Zeit verging - erst 10 Jahre, dann 20 - Heute ist mein Sohn 30 Jahre. Ich bin Dipl. Sozialpädagogin -und habe überhaupt keinen Zugang mehr zu meinen Sohn. Außerdem wird mir von Beiden vorgeworfen- ich hätte mich nie gekümmert. Mein Sohn hat Probleme und macht mich dafür verantwortlich.
Ich selbst habe meine Sucht durch die Arbeit überspielt - bin derzeit - Arbeitsunfähig, weil jetzt mit über 50 Jahre - alles hochkocht.
Ich frage mich, wie ich mich vor meinem Sohn verhalten soll - und wie ich mein schlechtes Gewissen beruhigen kann - ich fühle mich ausgelaugt. Warum wurde mir vom Jugendamt das Kind entzogen - und warum gab es in den 90igern keine Unterstützung von Seiten der Jugenämter - Kontakt zum Sohn aufzubauen. Warum darft ein Vater das Kind allein aufziehen und auch noch sagen, die Mutter sei Tod - obwohl dies nicht der Fall ist - und wieso werde ich jetzt als Schuldige betitelt - weil meinem Sohn nichts gelingt. Diese Fragen interessieren mich gerade sehr.
Es handelt sich in der Sache nicht um eine Rechtsfrage, sondern Sie beklagen zu Recht die Situation, in der Sie sich die letzten 20 Jahre befunden haben, mit all den unverstandenen Maßnahmen etc.
Ihr Sohn wird ja immer auch nur die eine Seite gehört haben, so dass Sie das persönliche Gespräch zu Ihrem Sohn suchen sollten, um ihm zu erklären, in welcher prekären persönlichen Lage Sie nicht nur in der Vergangenheit waren.
Mit diesem Wissen ist es nicht von vornherein unwahrscheinlich, dass Ihr Sohn auch Verständnis für Ihr Schicksal aufbringt und es so vielleicht zu einer Annäherung kommen kann.
Hier ist aber eher ein Psychologe gefragt und keine Einschätzung eines Rechtsanwaltes.
Auf jeden Fall macht mich Ihr Schicksal betroffen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache dennoch weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -