Hallo zusammen,
folgendes Problem. Seit 04.2015 arbeite ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Nun habe ich Ende Juni 2016 meine Kündigung zum 30.09.2016 eingereicht.
Im Juli fragte ich schriftlich bei der Personalabteilung nach wieviel Urlaub ich 2016 hätte und was davon schon weg ist bzw. verplant ist oder ob ich geplanten Urlaub zurücknehmen müsste das ich nicht zu viel nehme.
Es kam die Aussage zurück das ich noch 4 Tage offen hätte, die ich verplanen könnte. Ich war mir nicht ganz sicher aber deswegen hatte ich ja nachgefragt und glaubte der Aussage also.
Jetzt 2 Wochen vor meinem Beschäftigungsende bekam ich von meinem Chef die Aussage ich hätte nur Anspruch auf 23 Tage dieses Jahr gehabt und habe also Tage zu viel genommen.
Er möchte jetzt ein Gespräch mit mir und ich nehme an das man Geld von mir möchte. (In meinem Vertrag ist aber kein spezielles Urlaubsgeld vereinbart. Das heisst die werden wohl den Lohn für die Tage zurückverlangen?)
Frage: Haben die mich jetzt reingeritten durch die Aussage der Personalabteilung? Ist es nicht so das man, wenn man in der 2. Jahreshälfte das Beschäftigungsverhältniss beendet eigentlich vollen Urlaubsanspruch hat?
Ich bin da echt frustriert und etwas ratlos- kann ich da noch irgendwas machen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst müsste Ihr Arbeitgeber Ihnen die genommene Anzahl an Urlaustagen erst einmal nachweisen, wenn er sich darauf beruft, Sie hätten vermeintlich zu viel Urlaub genommen.
Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
schreibt in § 5 Teilurlaub tatsächlich vor:
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)
für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)
wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Im Umkehrschluss zu c) haben Sie daher den vollen Urlaubsanspruch.
Im Übrigen bezweifele ich, dass Sie dem Arbeitgeber etwas zurückzahlen müssen, da er jeden Urlaubstag genehmigen musste und eine eigenmächtige Beurlaubung von Ihnen ja ausscheiden dürfte. Vor diesem Hintergrund kann er dann im Nachhinein nicht zu Ihnen kommen und eine Rückzahlung etc. verlangen - das würde ich von mir weisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.