Sehr geehrte Ratsuchende,
sicherlich kann es Fallen geben, denn der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe ist wichtig.
Wichtig ist auch der Inhalt des Notarvertrages zum Punkt der Übergabe.
Ein Übergabeprotokoll erscheint geboten; beide Parteien sind auch nach § 242 BGB
- sofern nicht im Vertrag schon eine Regelung enthalten ist - gehalten, an der Erstellung des Protokolles mitzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
14. September 2016
|
19:08
Antwort
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