Kosten für die Reparatur defekter Gasleitung bei Miete (Gewerbe)

11. September 2016 23:38 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Ladengeschäft angemietet in welchem ich einen Pizza Lieferdienst eröffnet habe.

Kurz vor den geplanten Eröffnung musste innerhalb des Ladens eine Gasleitung für den Herd um etwa 1,5m gekürzt werden. Dies habe ich durch eine Fachfirma erledigen lassen. Für diese Arbeit musste das Gas abgestellt werden. Nachdem die Kürzung führte der Meister eine Überprüfung der Dichte an. Hier wurde festgestellt, das die Leitung vom Gashahn bis zum Laden alt (Zink) und undicht sind. Der Meister sagte mir er werde das Gas nicht wieder anstellen Aufgrund der Gefahr das Gas austreten könnte. Die Firma bot mir an das Leitung auszutauschen (Kupfer). Der Vermieter von meinem Laden war ebenfalls im Laden aber wollte mit der Sache nix zu tun haben. Er meinte ich solle entscheiden. Ohne die Gasleitung kann ich nicht eröffnen. Somit habe ich die Firma beauftragt die defekte Leitung zu tauschen. Auch damit nix passieren kann. Die Firma hat mir dann alles in Rechnung gestellt. Die Kürzung ist okay das ich diese bezahlen muss. Aber muss ich auch die Kosten der undichten Leitung tragen? Hätte ich mich eventuell anders verhalten müssen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

12. September 2016 | 01:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie haben sich durchaus korrekt verhalten, da der Vermieter die Übernahme der Kosten beziehungsweise die Durchführung der Reparaturmaßnahme abgelehnt hatte, waren sie dazu berechtigt, an seiner Stelle zu handeln.

Dennoch ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten für den Rohraustausch zu tragen, da dies ein Mangel der Mietsache darstellt. Als Vermieter ist er verpflichtet, die Immobilie in einem üblichen Zustand zu übergeben, solange die eventuellen Mängel offensichtlich sind.

Daher kommt es hier darauf an, ob dieser Mangel, also das veraltete Material für die Gasleitung, offensichtlich war und oder in dem Vertrag benannt wurde. Das geht aber aus ihrem Sachverhalt nicht hervor. Prüfen Sie daher bitte, was im Vertrag steht.

Ich empfehle daher, den Vertrag und das Übergabeprotokoll einem örtlichen Anwalt vorzulegen, damit er ihre Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter vollständig prüfen und entsprechend durchsetzen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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