Nutzungsrechte Grundfrage

| 27. August 2016 00:12 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Firma A hat ein neuartiges Verfahren entwickelt, womit die eigenen LKWs weniger oft gewartet werden müssen und seltener kaputt gehen. Um das Verfahren anwenden zu können ist Firma A aber auf die Zusammenarbeit mit Firma B angewiesen, weil Firma B dazu einige ihrer Wartungs-Werkzeuge umrüsten muss.

Firma A möchte nun Firma B die notwendigen Nutzungsrechte an den eigenen Erkenntnissen und Entwicklungen unentgeltlich übertragen. Allerdings soll ausgeschlossen werden, dass der größte Konkurrenten von A, nämlich die Firma C, ebenfalls in den Genuss der Erkenntnisse und Entwicklungen von A gelangen kann. Schließlich arbeiten B und C ebenfalls eng zusammen.

Ist es ausreichend, wenn Firma A vertraglich festlegt, dass die Nutzungsrechte

- unentgeltlich
- nichtübertragbar
und
- nicht ausschließlich (falls A irgendwann B durch D ersetzen wollte)

eingeräumt werden?

31. August 2016 | 22:27

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Erkenntnisse und Ideen sind grundsätzlich nicht geschützt, der Schutz und die eingeräumten Nutzungsrechte betreffen nur deren konkrete Umsetzung.

Zusätzlich zu der Absicherung durch die Nichtübertragbarkeit der Nutzungsrechte sollte Firma unbedingt zusätzlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) mit Firma B schließen, die auch entsprechende Strafzahlungen bei Verstoß hiergegen vorsieht. Musterverträge finden Sie im Internet, empfehlenswerter ist aber die Erstellung eines individuellen Vertrages durch einen Anwalt.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 2. September 2016 | 00:24

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