Beschluss zu Fenster und Wohnungstüren bei WEG

15. Juli 2016 11:34 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Eigentümerversammlung unserer WEG steht bevor. In der Einladung zur Eigentümerversammlung ist folgender Tagesordnungspunkt festgelegt.

„Erneuerung Fenster / Wohnungstüren durch Sondereigentümer
Fenster und Wohnungstüren stehen im Gemeinschaftseigentum. Erneuert ein Eigentümer seine Fenster und die Wohnungstür auf eigene Kosten, so ist er nicht an den Kosten zu beteiligen, wenn die übrigen Fenster und Wohnungstüren durch die Gemeinschaft erneuert werden."

Ich habe hier zu zwei Fragen:
1. Wie ist ein solcher Beschluss aus Sicht des WEG-Rechts zu werten?
2. Wäre es besser, durch Beschluss festzulegen, dass jeder Eigentümer selbst für die Instandhaltung und –setzung seiner Fenster und seiner Wohnungstür verantwortlich ist? Wenn ja, wie wäre das Wording für einen solchen Beschluss, damit dieser rechtswirksam ist?

Vielen Dank.

15. Juli 2016 | 13:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

1. Der Beschluß ist durchaus rechtmäßig und wäre bei Zustimmung wirksam.

2. Nein, ein solcher Beschluß wie von Ihnen angedacht wäre unwirksam. Die Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster und Wohnungstüren sind zwingend der Gemeinschaft vorbehalten. Lediglich bezüglich der Kosten kann festgelegt werden, dass die einzelnen Eigentümer die jeweiligen Kosten für die Türen/Fenster ihrer Wohnung selbst vollständig alleine tragen müssen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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