Hilfe Ladendiebstahl

11. Juli 2016 22:07 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Vladimir Malinkovich

Hallo, ich brauche bitte dringend Hilfe!!
Ich bin jetzt 25 Jahre alt und wurde heute beim Ladendiebstahl erwischt, in Höhe von 16,96€. Es war kein geplanter Diebstahl, ich hatte schon davor einen Einkauf getätigt in einem anderen Laden und bin dann in den besagten Laden gegangen um Milch, Obst und Käse zu kaufen. Da ich nicht alles in der Hand tragen konnte, habe ich die Ananas, die Milch und die Nektarinen in meine Einkaufstasche gepackt, den Käse hielt ich noch in der Hand.
Ich war seeeehr in Eile und mein Freund hatte kurz zuvor mit mir die Beziehung beendet, ich war mit meinem Kopf woanders. Ich ging zur Kasse, der Kassierer war denke ich ein Anfänger, denn es dauerte sehr lange, da ich wie gesagt sehr in Eile war ging ich zu einer anderen Kasse an der niemand anstand, in meiner Hektik und meinen Gedanken, habe ich leider nur was ich in der Hand hatte aufs Band gelegt und bezahlt und ging Richtung Ausgang, als mich kurz darauf schon er Ladendetektiv anhielt. Ich schilderte die ganze Sache natürlich, da ich auch sonst regelmäßig dort einkaufe, jedoch müssen sie natürlich eine Anzeige stellen.
Leider ist das nicht das erste mal, das ich beim Ladendiebstahl erwischt wurde, vor circa 2-3 Jahren habe ich einmal ein Armand im Wert von 49 geklaut (das war mit Absicht), ich habe es seeeehr bereut und musste damals eine Strafe in Wert von 150 zahlen. Und als ich 14 oder 15 war, habe ich einmal was bei H&M geklaut und musste 16 Sozialstunden machen, jetzt habe ich tierisch Angst was passiert, ich will nicht ins Gefängnis und diesmal war es wirklich kein beabsichtigter Diebstahl ich kann vor lauter Herzrasen gar nicht schlafen, ich fühle mich wie ein Schwerverbrecher :( Was kann passieren, wie soll ich vorgehen, wenn ich Post von der Polizei erhalte, spielen die Anzeigen von davor eine Rolle oder ist das verjährt?
Ich bitte dringend um Hilfe :(((( Ich hatte mir damals geschworen so etwas nie mehr zu machen und jetzt sowas, und es war wirklich nicht extra...

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten.

Zunächst einmal müssen Sie nicht ins Gefängnis.

Zu der Schuldfrage möchte ich indes keine Stellung nehmen, denn es hängt von sehr vielen Faktoren ab, ob es der Staatsanwaltschaft gelingt Ihre Schuld nachzuweisen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Mit anderen Worten haben Sie es in der Hand, die Angelegenheit "gerade zu biegen". Sofern Ihnen der Beweis darüber gelingt, dass Sie die Sachen in einem anderen Supermarkt gekauft haben (sei es mit Hilfe der Aussagen der Kassierer oder weil der andere Supermarkt die Sachen gar nicht in Sortiment hat, wenn Sie einen Nachweis in Form eines Kassenbons oder EC Zahlung haben) werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht verurteilt.

Die Verurteilung von "vor 2-3 Jahren" fällt etwas ins Gewicht, da Sie als einschlägig vorbestraft gelten. Ferner ist diese Vorstrafe im Sinne des Bundeszentralregisters noch nicht getilgt. Die Verurteilung in Zeiten Ihrer Jugend, wird hingegen keine Rolle spielen.

In Ihrem Fall gehe ich stark davon aus, dass Sie mit einem Strafbefehl nochmal "davonkommen". Für die Berechnung der Zahl der Tagessätze wird, wie bereits erwähnt die Vorstrafe von vor zwei Jahren eine Rolle spielen, für die Tagessatzhöhe - Ihr Einkommen.

Wenn Sie den Anhörungsbogen von der Polizei bekommen oder als Beschuldigter zur Vernehmung eingeladen werden, sollten Sie den Sachverhalt, so wie hier, schildern. Da Sie bereits in der Vergangenheit vorbestraft waren, würde ich eine Rechtsanwalt bereits zur Vernehmung mitbringen.

Meine Kanzlei steht Ihnen im Falle einer Beauftragung mit allen möglichen Mitteln zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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