Was passiert mit dem Haus (nicht verheiratet), welchen Anspruch hat Sie?

8. Juli 2016 10:38 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Hallo,
Ich lebe zur Zeit in einer Trennung von meiner Freundin (nicht verheiratet und keine Gütertrennung o.a. vereinbart) wir haben 3 Kinder 2 Jungen hat Sie. Ich habe eine Tochter. Meine Tochter und Ihr großer Sohn sind schon ausgezogen (Sohn sieht in den nächsten Wochen/Monat aus).

Wir haben das Haus 2003 gekauft. Wir haben dafür einen Kredit aufgenommen und stehen beide (50/50) im Grundbuch. (ca, 1/3 etwas weniger) ist bezahlt.

Sie möchte die Trennung, Sie zieht höchst wahrscheinlich mit Ihren jüngeren Sohn in eine Wohnung, Ihr Wunsch. Dadurch zahlt sie keine Raten mehr und natürlich auch keine Nebenkosten mehr vom Haus.

Dadurch das ich das fast doppelte verdiene (Gehälter Verhältnis 66:34) habe ich in den Kredit (ins ganze Haus) auch doppelt so viel reingesteckt wie sie.

Ich möchte das Haus eigentlich nicht verkaufen, da es als meine Altersvorsorge mit gedacht war (ich bin jetzt 44 Jahre alt).

Sie hat damit auch kein Problem (Bis jetzt) das ich hier wohnen bleibe.

Die Raten haben wir damals so gewählt das bei Auswahl eines Gehaltes (Arbeitslosigkeit) das Haus zu halten ist. So wird es zwar nicht leicht aber ich könnte die kompletten Kosten für das Haus übernehmen.

Gestern nach einen Gespräch mit ihren Eltern, möchte sie aber Ihren Anteil (?) vom Haus ausgezahlt bekommen. Sie meint die Hälfte von den Wert des Hauses (reiner Schätzwert =ab 230.000€)

Wir haben bis jetzt in 13 Jahren ca.98.300€ an Abschlag bezahlt. Wenn man den o.g. Schlüssel dafür einsetzt (66:34) bedeutet das Ihr Anteil= 33.787€ Mein Anteil=64.479€ .

Die Kredite über 144.500€ (besteht aus zwei Teilen, bei zwei Banken), Restwert= 101.082, Tilgung= 43.418€

Das was wir zusätzlich an Güter in das aus hereingesteckt haben: Pool (selbst Bau), Solaranlage, Außenanlagen wurde immer nach und nach direkt bezahlt von gemeinsamen
Konto. Inwieweit wird das angerechnet? wird es überhaupt angerechnet.

Kosten in der Übersicht (Zusammenfassung):
Grundstück 67.275€ + Haus 108.544€ = 175.819€
Kredit 144.500€+ Schenkung 15.000€ + Eigenleistung ICH 16.000€ + Rest von Konto 319€ = 175.819€

Es gibt jetzt zwei Optionen:
1. Wir verkaufen das Haus und mit dem Erlös werden die Kredite bezahlt inkl. Vorfälligkeitsschädigung usw..
2. Ich bleibe drin wohnen und zahle alle Kosten selbst dazu gehört neben den Kredit auch die Risikolebensversicherung meiner Freundin die wir ja für das Haus (Bank) abgeschlossen haben.

Fragen:
- Was steht Ihr zu?

-Spielt es eine Rolle da sie die Trennung (kein Trauschein )will?

- Kann sie verlangen das wir das Haus verkaufen?

- Wenn ich nicht zustimme zu verkaufen? Kann ich das? Droht evtl. Zwangsversteigerung?

- Was wird als Wert betrachtet nur der Laufende Kredit oder was eingezahlt wurde. Werte am, im und um Haus zählen nicht mit?

- Spielt meine Eigenleistung eine Rolle?

- Muss ich ihr bei einen Verkauf 50% von Erlös auszahlen? Oder nur Anteilmäßig 66:34?

- Wenn ich im Haus wohnen bleibe und die Kosten (Kredite etc.)übernehme, muß ich ihr bis jetzt eingezahltes Geld(Anteil) voll auszahlen? Oder sogar noch mehr? Sie meint 50% des geschätzten Hauswertes, ist das so?

- Muss das Grundbuch geändert werden? Oder könnte man alles belassen nur der Unterschied ich zahle alles. Kann das zum Bumerang werden? Hintergrund: Eintrage ändern und neue Verhandlung mit der Bank können Mehrkosten verursachen.

- Hat sie noch Rechte wenn Sie weiterhin in Grundbuch steht aber ich die Kredite Zahle? z.B. Darf sie das Haus jederzeit betreten oder Ähnliches?

- Beide Elternteile haben eine Schenkung beim Hauskauf gemacht Ihre 10T€ Meine 5T€ haben aber schriftlich auf jegliche Rückzahlung verzichtet. Also für die Ganzen Zahlungen nichtig, richtig?

Viele Fragen, hoffe in dieser Stress Situation kann man mit meinen Informationen etwas anfangen und sie sind nicht zu verwirrend.
Vielen Dank im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Im Grunde genommen gibt es hier nur zwei Möglichkeiten. Entweder Sie verkaufen das Haus, dann werden vom Erlös erst die Darlehen getilgt und sodann der Restbetrag 50:50 unter Ihnen beiden geteilt oder aber Sie einigen sich mit Ihrer Freundin auf einen Betrag mit welchem Sie ihr das hälftige Eigentum abkaufen und sie dafür auch bei Banken aus der Schuldhaft entlassen wird.

Sie haben eine Bruchteilsgemeinschaft begründet, als Sie das Haus gekauft haben. Da Sie keine Regelungen zur Anrechnung von Zahlungen getroffen haben, kommt es bei einer Trennung nicht darauf an, wer wann wieviel Eigenleistungen erbracht hat und wer wieviele Raten in welcher Höhe gezahlt hat. Bei einer Teilung steht jedem 50% des Wertes zu, ohne Anrechnung, ohn Berücksichtigung sonstiger Details.

Wer die Trennung wünscht, ist egal. Das spielt keine Rolle. Die Geschenke der Eltern spielen ebenfalls keine Rolle.

Einigen Sie sich nicht auf einen Kaufpreis mit der Freundin, so kann diese die Zwangsversteigerung verlangen, die sogenannte Teilungsversteigerung. Dies können Sie nicht verhindern und angesichts der damit verbundenen Kosten sollte dies auch vermieden werden. Der Wert des Objektes ist der Zeitwert, mit dem Kredit hat das nichts zu tun. Im Falle einer Versteigerung wird auch ein Gutachter das Objekt bewerten.

Das Grundbuch sollte nach einer Einigung dringend geändert werden, da Sie sonst riskieren, dass Ihre Exfreundin alle möglichen Dinge mit der Haushälfte machen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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