Grundschulden bei Wohnungskauf relevant? Falsche Hausnummer im amtlichen Lageplan.

22. Mai 2016 23:36 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Löschungsbewilligung als Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises, Korrektur einer falschen Hausnummer bei dem Liegenschaftsamt.

Meine Frau und ich wollen eine konkrete Eigentumswohnung kaufen. Im zugehörigen Grundbuch stehen zwei Grundschulden zugunsten der lokalen Sparkasse über insgesamt 280.000DM zzgl. Verzinsung und Nebenkosten. Werden die Grundschulden automatisch gelöscht in Zusammenhang mit dem Kauf (im Kaufvertragsentwurf steht, dass sie gelöscht werden "sollen")/ was können wir tun, um unbelastetes Eigentum zu erwerben und keine böse Überraschung in Gestalt von Zahlungsforderungen der Sparkasse zu erleben?
.
Weiters ist die Hausnummer im amtlichen Lageplan falsch angegeben. Ist das relevant/ wer kann das berichtigen?

23. Mai 2016 | 00:20

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Zu Beginn des Kaufvertragsetwurfes findet sich grundsätzlich eine Regelung, dass eine Fälligkeit des Kaufpreises erst eintritt, wenn die im Grundbuch eingetragene Bank Löschungsbewilligung erteilt hat und diese Löschungsbewilligung dem Notar im Wege eines Treuhandauftrages übermittelt hat.

Der Notar darf dann über diese Löschungsbewillugung der Bank nur verfügen, wenn gewährleistet ist, dass aus dem Kaufpreis die Forderung der Bank abgedeckt ist. Soweit noch eine Darlehensverbindlichkeit besteht, ist ein Teil des Kaufpreises dann auch auf das Darlehenskonto zu zahlen.

Im weiteren sollte sich im Kaufvertragsentwurf eine Regelung finden, dass Sie den Grundbesitz lastenfrei erwerben, soweit Eintragungen im Grundbuch, z.B. in Abt. II nicht ausdrücklich übernommen werden.

2. Die Korrektur der Hausnummer auf dem amtlichen Flur-oder Liegenschaftsplan erfolgt bei dem Liegenschafts- oder Katasteramt. Wenn die Eintragung im Grundbuch korrekt ist, sollte im Rahmen des Vollzuges des Kaufvertrages die Verkäufer eine Korrektur beim Liegenschaftsamt vornehmen, damit die Kosten nicht zu Ihren Lasten gehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER