Vornote Mathe

29. April 2016 19:44 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

System einer zu schweren Klausuraufgabenstellung und die damit erfolgende schlechte Benotung - Prüfung durch die Schulleitung und die untere Schulaufsichtsbehörde

Hallo, es geht um folgendes.
In Mathe habe ich heute die 5 als Vornote bekommen. Im ersten Halbjahr eine 3+ und im zweiten Halbjahr eine glatte 6.

Zur Vorgeschichte:
im ersten Halbjahr waren unsere Noten,(Klassenverbund) alle ziemlich gut. Viele Leute mit 1 mit 2 oder 3. So im zweiten Halbjahr konnte Sie uns nicht mehr leiden, weil wir öfter mal Diskussionen mit der besagten Dame hatten. Dann erwähnte Sie und wiederholte dies in den folgenden Wochen immer wieder, das Sie die Klassenarbeiten extra so schwer macht, dass Sie so wenig wie möglich zur Abschlussprüfung zulassen kann und lachte dabei jedes mal immer wieder sehr hämisch(alles unter Zeugen) .

Dann kam die erste Klassenarbeit im zweiten Halbjahr, welche mit einem Schnitt von 5,2 nicht gewertet wurde. Während der Klassenarbeit betonte Sie noch einmal, dass Sie diese Arbeit extra viel schwerer gemacht hat(wieder haben es alle gehört), um uns einen reinzuwürgen. Sie hat auch schon einer anderen Klasse erzählt, dass Sie uns alle hasst. So dann in den nächsten Unterrichtstunden erwähnte Sie dann immer wieder, wer in der nächsten Arbeit(Wiederholungsarbeit) eine 5 oder 6 schreibt wird nicht zur Prüfung zugelassen und lachte dabei wieder hemmungslos.(Zeugen vorhanden)

Dann haben wir am letzten Montag die Arbeit geschrieben, so und die Überschrift der Arbeit war ungelogen "Ich möchte zur Abschlussprüfung zugelassen werden".
Natürlich waren da die meisten unter Druck.
Die Arbeit ist auch nicht gut gelaufen ( 1x1, 2x2, 3x1, 4x5, 5x8, 6x5) bei 22 Leuten.
Das war jetzt keine Wiederholungsarbeit in dem Sinne, da diese Arbeit mit weiteren Themen gefüllt wurde, die Prüfungsrelevant sind. Es war Ungefähr eine Abschlussarbeit, mit dem Unterschied das wir keine 4 Stunden zeit hatten, sondern nur 2. Heute hat Sie uns die Noten gesagt.(am Montag ist Notenschluss)
13 Leute haben jetzt im zweiten Halbjahr eine 5 oder 6 bekommen. Praktisch nur die schriftliche Note, denn mündliche Noten gibt es bei Ihr nicht. Im ersten Halbjahr gab´s auch schon keine mündlichen Noten. Sie hat nie welche vorgelesen, geschweige denn mal einen Zwischenstand gesagt. Da Sie nach dem Schuljahr in Pension geht interessiert es Sie wohl auch nicht. Entweder hat Sie einfach schon öfter eine halbe-Dreiviertelstunde vorher den Unterricht beendet, weil sie nach eigenen Aussagen kein Bock hat, oder hat an ihrem Computer Spiele gespielt und ab und an paar Aufgaben lustlos gerechnet.

Ihr Ziel war es die Vornoten so zu verschlechtern wie es geht bzw. den Zugang zur Abschlussprüfung zu verweigern. Wie Sie mehrfach behauptet hat. Die Leute, die die Note 5 haben hat Sie noch zugelassen, aber auf die Vornote 4 gesetzt.
Diese Geschichte hat sich wirklich 1 zu 1 so zugetragen.
Was kann ich nun tun? Zumindest hab ich schon mal genug Zeugen auf meiner Seite. Und allein wenn man sich die Note aus den beiden Halbjahren anschaut, sieht man schon die Pure Wut. Teilweise haben sich Leute aus meiner Klasse um 2, 3, oder gar 4 Noten zum ersten Halbjahr verschlechtert. Das kann doch niemals funktionieren.
Diese Noten sind doch ein Witz oder?

Einsatz editiert am 29.04.2016 20:27:06

29. April 2016 | 21:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die unter Zeugen stattgefundenen Verhaltensweisen im Zusammenhang mit bzw. vor und nach den Klausuren sollten Sie der Schulleitung und der unteren Schulaufsichtsbehörde bei der Gemeinde, in der die Schule liegt, melden.

Das sollte zu einer Prüfung führen, wobei auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht kommen kann.

Zu den Prüfungsinhalten der Klausuren:
Auch dieses wäre den obigen Stellen einmal zu melden, genauso auf möglichst breiter und gemeinsamer Basis, um etwas Entsprechendes zu bewirken.

Denn wenn dieses in der Tat "System" hat, wobei die schlechte Noten durchaus eine Indizwirkung haben, dann wäre dass gleichfalls von der Schulleitung und der Schulaufsicht zu untersuchen und entsprechend mittels Weisungen abzuändern.

Die Einzelbenotungen wären auch prüfenswert, aber es liegt hier wohl eher an dem System der Auswahl besonders schwerer Prüfungsinhalte und dementsprechend schlechten Noten.

Insbesondere müssen sich die Ausbildungsinhalte mit den Klausuranforderungen decken, was ebenfalls anhand der Unterrichtsgestaltung seitens der obigen Stellen zu sichten und ggf. zu verbessern ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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