Kündigung eines befristeten Gewerbemietvertrages

24. Juli 2007 17:04 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe seit 2000 Gewerberäume gemietet. Der Vetrag läuft im September 2008 aus. Obwohl ich die Räume seit 2002 nicht mehr nutze, bin ich gezwungen weiterhin die Miete zu zahlen.

Mein Vermieter hat in all diesen Jahren keine Nebenkostenabrechnungen erstellt. Erst nach mehreren Aufforderungen kam eine Abrechnung für 2005 und 2006. Die Abrechnungen der Jahre davor fehlen nach wie vor und eine Rückerstattung aus 2005 wurde immer noch nicht gezahlt.

Desweiteren wurde vor einiger Zeit das Schloß durch den Vermieter ausgetauscht, so das ich keinen Zugang mehr zu meinen Mieträumen habe. Durch Anwohner wurde ich weiterhin darauf aufmerksam gemacht, das im Haus Umbauten stattfinden, und der Vermieter meine Mieträume nutzt um Schutt und Material zulager und abzulegen.

Meine Frage wäre: Reichen die Gründe aus um den Mietvertrag zu kündigen?

24. Juli 2007 | 17:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung würde Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht an den monatlichen Vorauszahlungen zustehen.

Anders sieht es mit der Nutzung der gemieteten Räume durch den Vermieter und das Auswechseln der Schlösser aus.

Da Sie nach Ihren Angaben die Miete weiterhin zahlen, der Vermieter Ihnen aber die Räume nicht zur Verfügung stellt und Sie sie nicht nutzen können, spricht hier sehr viel dafür, dass eine fristlose Kündigung berechtigt ist.

Hier sollten die Gesamtumstände, die Beweisbarkeit (lassen Sie es sich von den Anwohnern schriftlich bestätigen) und insbesndere der Vertrag noch individuell geprüft werden, so dass ich Ihnen nur dazu raten kann, hier einen Rechtsanwalt mit der weiteren Prüfung zu beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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