Anspruch auf Karenzentschädigug

2. März 2016 16:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde


- Ich habe eine Änderungskündigung vom letzten Arbeitgeber zum 31.12.2015 bekommen. Ich habe keine Klage gemacht. Ich habe auch keine Abfindung bekommen.

- Im Arbeitsvertrag ist ein Wettbewerbverbot für 6 Monaten nach der Beendigung des Arbeitsverhältnis.

- Ich habe Anfang Dezember 2015 eine Abwicklungsvereinbarung unter geschrieben. In der Vereinbarung steht folgende Satz :

,Mit Erfüllung vorstehender Vereinbarung sind alle gegenseitigen
bekannten und/oder unbekannten Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung ausgeglichen und
erledigt'.

Ich bin momentan arbeitslos.
Habe Ich Anspruch auf Karenzentschädigung oder nicht ?

mfg

2. März 2016 | 16:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Indem Sie die von Ihnen zitierte Vereinbarung unterschrieben haben, haben Sie alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber verloren.


2.

Wenn man eine Kündigung erhält, sollte man sich direkt nach dem Erhalt der Kündigung anwaltlich beraten lassen und keinesfalls etwas unterschreiben, da der Laie meist nicht abschätzen kann, welche Tragweite seine Unterschrift hat.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt




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