Quad/Förster

28. Februar 2016 13:54 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Guten Tag,
Es geht von meiner Sicht aus um eine Lappalie die sich jetzt ziemlich hoch geschaukelt hat.
Ich, mein Bruder und ein Freund waren mit unseren Quads im Wald auf einen Forstweg unterwegs (Das es nicht Richtig war wissen wir und sind auch bereit das Bußgeld zu Zahlen).
Es kam uns ein Auto entgegen das uns den Weg verschbärte. Es stiegen zwei Männer aus die sehr energisch und Wutgeladen auf uns zu kamen, uns Anschrien Zitat: "Jetzt langts" wir haben mit diesem Mann noch nie was zu tun gehabt.
Wir wussten erstmal nicht was los ist.
Unser Freund hat den Ernst der Lage erkannt und ist umgekehrt und davon gefahren.
Sie wurden recht schnell Handgreiflich und auf meinen Satz, ob wir das nicht Sachlich klären können sind sie gar nicht darauf eingegangen.
Gegen meinen Willen wurde dann der Schlüssel von meinem Quad entwendet und es begann eine kleine Rangelei mit dem Jüngeren Herren (wir wissen jetzt das es Vater und Sohn ist).
Während ich mit dem Jüngeren Herren beschäftigt war sah ich Wie der ältere zu einer Waffe griff.
Wir sagten beide er solle sie los lassen was er aber nicht getan hat. Wir haben uns beide bedroht gefühlt wo daraufhin mein Bruder ihn mit einem Stock bedrohte. Während dessen hatt der Jüngere die Polizei gerufen wobei das Handy bei der Rangelei zu Boden viel und mein Bruder dies aufgehoben hat (die Polizei war immer noch am Telefon ).
Wir Sprachen dann auch noch mit der Polizei wo wir dann die Situation nochmals geschildert haben.
Die Zwei Herren stiegen ins Auto und fuhren euforisch weg angeblich weil sie der Polizei den Weg zeigen wollten.
Aus Angst/Schock weil wir nicht genau wussten was jetzt passiert oder ob er nochmal zurück kommt haben wir geschaut das wir schnellstmöglich aus dem Wald fuhren (Mein Bruder hat mich abgeschleppt da ich ja keinen Schlüssel mehr hatte) und den Weg nach Hause antraten.
Wir haben überlegt was wir jetzt machen sollten und sind Einen Tag später zur Polizei.
Haben dort unsere Aussage getätigt und das Handy abgegeben.
Gegen meinen Bruder lagen dann schon zwei Anzeigen vor, einmal wegen Diebstahl des Handys (was Ja nicht der Fall war) und gegen Bedrohung mit einem Stock.
Daraufhin haben wir Ihn Angezeigt wegen Diebstahl des Schlüssels und Bedrohung mit der Waffe.
Einige Tage Später rief uns der Polizeibeamte an das es wohl noch eine Anzeige wegen Räuberischen Diebstahl gäbe, da wir ihm angeblich das Handy aus der Hand gerissen haben was nicht der Fall war und wir dies auch so zu Protokoll gelegt haben. Wiederum meinte der Beamte wir könnten jetzt wieder gegenanzeige Stellen da es letzten Endes ein Räuberischer Diebstahl gegenüber mir war zwecks dem Schlüssel. Meinte aber wir sollten es erstmal lassen da es sich sonst immer weiter hoch schaugelt.
Heute rief er an, da es wohl jetzt noch eine Anzeige gäbe wegen Widerstand eines Vollstreckungsbeamten, da er Förster sei.
Er hat hat sich aber nicht als solcher kenntlich gemacht geschweige denn seinen Ausweis gezeigt!
So habe ich dies auch dem Beamten mitgeteilt.
Jetzt wissen wir nicht mehr genau was wir machen sollen bzw. wie wir weiter vorgehen sollen.
Über eine Guten Ratschlag wäre ich sehr Dankbar.
Mfg

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie schildern, dass Sie im Wald beim Quadfahren aufgehalten worden sind. Dabei soll es sich um Förster gehandelt haben, die sich aber nicht als solche ausgewiesen haben. Dazu habe geben Sie an, dass Ihnen ein Auto den Weg "verschbärte"( Sie meinen wohl : versperrte ), aus dem zwei Personen ausstiegen. Einer habe die Schlüssel eines Quades entwendet, woraufhin es eine Rangelei gegeben habe. Der Ältere habe ihre Gruppe darauf hin dann mit der Waffe bedroht, worauf hin SIe sich mit einem Stock verteidigt haben, ohne dass es aber zu Verletzungen kam. Beim Gerangel fiel ein Handy zu boden, dass bei Ihnen verblieben ist, ohne dass Sie es behalten wollten. Dementsprechend haben Sie es auf die Polizeiwache gebracht.

Aus meiner Sicht ist Ihnen Recht zu geben, dass sich die Sache "hochgeschaukelt" hat. Dies wäre gar als Eskalation einer "harmlosen" Angelegenheit, nämlich der Ordnungswidrigkeit des Befahrens des Waldes ohne Genehmigung zu werten. Einen Waffeneinsatz rechtfertigt der Vorgang nicht.

Als erstes würde ich Ihnen im Gegensatz zur Polizei nicht davon abraten, wegen der Schlüssel Anzeige wegen räuberischem Dienstahl zu stellen! Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass die Sache sich weiter nicht mehr hochschaukeln kann.

Ein Anwalt würde in dem Fall zunächst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, was der Förster und sein Sohn dort zu Protokoll gegeben haben, bzw. welche Aussagen niedergeschrieben worden sind.

Ich empfehle Ihnen dringend, selber und auch allen weiteren Beteiligten auf Ihrer Seite, eine schriftliche Einlasssung ("Stellungnahme") zu der Polizei zu reichen; eine Teilnahme an einem Verhör empfehle ich auf keinen Fall. Dies, weil die Polizei dazu neigt, WOrte im Mund umzudrehen, umgangssprachlich ausgedrückt.

Im Rahmen einer Stellungnahme wäre Ihre Sicht der Singe zu erörtern. Sagen Sie einfach, wass passiert ist. SIe müssen sich nicht selber belasten, können aber dennoch etwas zu dem Fall sagen. Der räuberische Diebstahl sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden- es handelt sich um ein Verbrechen mit der Mindeststrafe von 1 Jahr. Der Vorwurf kann aus meiner Sicht aber entkräftet werden, sowiet Ihre Schilderung zutrifft. Hier wird es eben eine Rolle spielen, was der Förster in seiner Aussage erklärt hat. Es ist oft ratsam, diese zu lesen, bevor man selber Stellung nimmt. Denn dann wissen Sie , worauf Sie antworten müssen, und was gelogen oder unwahr dargestellt worden ist.

Unter dem Strich sollte nur die Ordnungswidrigkeit nach LWaldG zugegeben werden- das Quadfahren im Wald. Die Benutzung des Stocks geschah aus Notwehr, und das Mobiltelefon wurde ohne Zueignungsabsicht in Besitz genommen. Somit sollte es bei gutem Ausgang bei einem Ordnungsgeld für das Fahren verbleiben. Im Gegenzug wird jedoch der Waffeneinsatz durch den Förster und die Entwendung der Quadschlüssel von der Staatsanwaltschaft zu prüfen sein.

Wenn ich Ihnen in der Sache weiter helfen kann, kontaktieren Sie mich einfach direkt. Ansonsten wünsche ich Ihnen einen schönen Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen

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