13. Gehalt anteilig nach Kündigung im laufenden Jahr?

19. Dezember 2015 14:53 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe bei meinem alten Arbeitgeber fristgerecht zum 30.10.2015 gekündigt (Betriebszugehörigkeit über 12 Monate). Im Arbeitsvertrag heißt es zum 13. Gehalt:
"Zusätzich wird vom Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt in Höhe von 75% des Brutto-Gehalts gezahlt." Weitere Ausführungen gibt es nicht.
Steht mir für die geleistete Arbeit ein 13. Monatsgehalt anteilig zu, auch wenn ich zum Ende des Jahres nicht mehr bei dem Betrieb angestellt war?

Viele Grüße und Danke.

19. Dezember 2015 | 15:38

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie einen entsprechenden Anspruch haben.


Denn eine vertragliche Ausgestaltung der Zahlung als "Treuebonus", z.B. durch Betriebszugehörigkeit bis zu einem gewissen Zeitpunkt, ist die Klausel nach diesem Passus nicht ausgestaltet worden.

Dann wird man von einem reinem Entgeltcharakter dieses 13. Gehaltes ausgehen müssen, so dass es allein darauf ankommt, ob eine Arbeitsleistung im Bezugszeitraum erbracht worden ist (BAG, Urt.v. 19.04.1995, Az.: 10 AZR 49/94 ).

Und dieses ist (anteilig) der Fall, so dass Sie dann auch (anteilig) einen Anspruch haben werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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