ich habe bei meinem alten Arbeitgeber fristgerecht zum 30.10.2015 gekündigt (Betriebszugehörigkeit über 12 Monate). Im Arbeitsvertrag heißt es zum 13. Gehalt:
"Zusätzich wird vom Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt in Höhe von 75% des Brutto-Gehalts gezahlt." Weitere Ausführungen gibt es nicht.
Steht mir für die geleistete Arbeit ein 13. Monatsgehalt anteilig zu, auch wenn ich zum Ende des Jahres nicht mehr bei dem Betrieb angestellt war?
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie einen entsprechenden Anspruch haben.
Denn eine vertragliche Ausgestaltung der Zahlung als "Treuebonus", z.B. durch Betriebszugehörigkeit bis zu einem gewissen Zeitpunkt, ist die Klausel nach diesem Passus nicht ausgestaltet worden.
Dann wird man von einem reinem Entgeltcharakter dieses 13. Gehaltes ausgehen müssen, so dass es allein darauf ankommt, ob eine Arbeitsleistung im Bezugszeitraum erbracht worden ist (BAG, Urt.v. 19.04.1995, Az.: 10 AZR 49/94
).
Und dieses ist (anteilig) der Fall, so dass Sie dann auch (anteilig) einen Anspruch haben werden.