Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Ihr Unterhaltsanspruch mit ca. 1.000 € monatlich berechnet worden ist, dann ist das schon relativ hoch. Allgemein wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Bedarf von volljährigen, nicht bei den Eltern lebender Kinder mit 670,00 € angenommen (davon 280 € für Unterkunft/Heizung). Hinzu kommen ggf. die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung.
Angesichts der Höhe des von Ihnen erhaltenen Unterhalts gibt es keine staatlichen finanziellen Hilfen für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Ich möchte mit 18 Ausziehen
4. Dezember 2015 14:18 |
Preis:
95€
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Hallo, ich bin gerade 18 geworden und würde gerne ausziehen. Zurzeit wohne ich bei meiner Mutter getrennt von meinem Vater. Der Unterhalt wird zurzeit von meinem Jugendamt berechnet in Berlin aber es liegt insgesamt bei c.a 1000 Euro. Das Reicht aber natürlich nicht aus um seine Wohnung und Unterhalt zu Finanzieren. Ich gehe zur zeit in die 11. Klasse bin aber Inbegriff die Schule abzubrechen da ich mit dem Stoff nur noch hinterher hänge. Würde statt dessen gerne einen Minijop beginne bis ich einen Ausbildungsplatz gefunden habe. Ich habe noch kein Fach Abi erreicht also nur Realschulabschluss Meine Frage ist jetzt welche Finanziele mittel mir noch zur Verfügung stehen um mich dann Überwasser zuhalten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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