Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Verkäufer (hier die Stadt) muss Ihnen Allgemeine Informationen (algemein zugänglich) zum Angebotsverfahren zur Verfügung stellen. Im Formular zur Angebotsabgabe steht ja in der Regel auch, dass die Kenntnis der Allgemeinen Informationen vom Käufer bestätigt wird. Das Abgebot ist meistens „freibleiben", d.h. für den Verkäufer nicht verbindlich. Dort sind alle Ihre Fragen geregelt. Meistens sehen die Allgemeinen Informationen folgendes vor:
Dass die Stadt sich vorbehält:
• wann eine Immobilie an welchen Bieter zu welchen Konditionen veräußert wird,
• gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote berücksichtigen kann,
• jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen darf,
• Nachgebotsrunden unter den Bietern führen kann
• und bis zum notariellen Abschluss des Kaufvertrages vom Kauf Abstand zu nehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu veräußern.
Zu Ihren Fragen (die nur allgemein beantwortet werden können, da die o. g. Informationen nicht vorliegen)
- Ist das eine Art Auktion, bei der ich "blind" biete, d.h. nicht erfahre was andere Bieter aufrufen?
Ja
- Kann ich auf eine vorherige Besichtigung bestehen?
Sie meinen, ob Sie einen Rechtsanspruch auf eine Besichtigung haben. Das hängt von der Verkaufsbedingungen ab (die mir nicht vorliegen). Inder Regel haben die Bieter die Möglichkeit, das Objekt vorher zu besichtigen. Ich würde da einfach nachfragen.
- Kann ich ggf. nochmal in einer zweiten Runde bieten - oder ist mein erstes Gebot fix?
Ja, wenn der Verkäufer eine Nachgebotsrunde startet, was er aber erst später entscheidet
- Wie verbindlich ist mein Kaufangebot?
Ihr Angebot ist in der Regel verbindlich (hängt von den Verkaufsbedingungen ab).
Fazit: Sie sollen auf jeden Fall die o.g. Allgemeine Informationen anfordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Immobilie aus Staatserbschaft kaufen
15. November 2015 10:50 |
Preis:
70€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Beantwortet von
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Hauskauf, Immobilien, Grundstücke
Beantwortet von
Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.
Zusammenfassung
Verkauf von Nachlassimmobilien
Verkauf von Nachlassimmobilien
Guten Tag,
ich möchte eine mir bekannte Immobilie kaufen, deren Eigentümer verstorben sind. Die bestellte Nachlassverwalterin (RA) hat keine Erben feststellen können und ist beauftragt, die Immobilie jetzt zu verkaufen. Ein Gutachter hat den Verkehrswert festgestellt. Jetzt soll ich dazu ein schriftliches Kaufangebot abgeben.
Meine Fragen:
- Ist das eine Art Auktion, bei der ich "blind" biete, d.h. nicht erfahre was andere Bieter aufrufen?
- Kann ich auf eine vorherige Besichtigung bestehen?
- Kann ich ggf. nochmal in einer zweiten Runde bieten - oder ist mein erstes Gebot fix?
- Wie verbindlich ist mein Kaufangebot?
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
50 €
-
80 €
-
35 €
-
25 €
-
57 €
-
68 €