GmbH oder GmbH&Co KG bei teilweiser Übernahme eines Einzelhandelsunternehmens
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die A-GmbH, planen die Übernahme des Einzelhandelsunternehmens B, allerdings nur zu 75%. Herr B soll also an dem Unternehmen zukünftig noch mit 25% beteiligt sein, quasi als stiller Teilhaber. Er soll dort ebenfalls noch für ein kleines Gehalt arbeiten.
Frage 1:
Welche Gesellschaftsform bietet sich für das zukünftige Unternehmen an (aus steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen oder aus sonstigen Gründen, auch vor dem Hintergrund der aktuell für 1.1.2008 angekündigten Steuerreform) ?
1. Eine GmbH, an der die A-GmbH zu 75% und Herr B zu 25% beteiligt sind.
2. Eine GmbH & Co KG, bei der Herr B Kommanditist ist. Komplementär sollte hier aus haftungsrechtlichen Gründen nicht unsere A-GmbH sein, sondern eine neu zu gründende GmbH.
Frage 2:
Wie sollte die Durchführung erfolgen ? Erst Umwandlung des Einzelhandelunternehmens in eine GmbH und anschließende Veräußerung von 75% der Anteile ?
(Herr B sollte in jedem Fall nicht mehr als 75% des Verkaufserlöses versteuern müssen.)
Mit freundlichen Grüßen,
Eingrenzung vom Fragesteller
15. Juli 2007 | 21:03
Sehr geehrter Rechtssuchender, Sie müssen beachten, dass Ihre Anfrage nicht in kurzer Zeit ohne Prüfung der steuerrechlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte erfolgen kann. Das immanente Haftungspotential kann nur mit einer umfangreichen Beratung des Einzelfalls erfolgen. Die Gebühren für eine derartige Beratung messen sich mindestens am Verkehrswert des zu übertragenden Geschäftsanteils. auch EUR 200,00 reichen meines Erachtens nicht aus.
Steffen Rogge
Rechtsanwalt
RA Balan Stockmann & Partner
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