Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen auch keine andere Antwort geben. Das sogenannte BEEG spricht ganz klar von Geburten ab dem 1.7.2015. Eine Rückwirkung ist ausdrücklich nicht mit aufgenommen worden.
Daher können Sie leider nicht von der flexiblen Regelung profitieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elternzeit flexible 12 Monate nicht gestattet
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
BEEG
BEEG
Hallo,
Mein Sohn ist am 04.01.14 geboren. Ich habe fristgerecht 2 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite seit dem. 01.10.15 in Teilzeit (15h/Woche). Weiterhin habe ich beantragt die flexiblen 12 Monate zu einem späteren Zeitpunkt (Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes) zu nehmen (zum Beispiel zum Schulanfang, wenn kein Hortplatz gefunden werden kann o.Ä.)
Dies wurde abgelehnt. Ich weiss, dass die flexiblen Monate nur mit Zustimmung des Arbeitgebens gewährt werden müssen und dass die Neuregelungen der Elternzeit erst für 2015 geborene Kinder gelten. Dennoch möchte ich nichts unversucht lassen, da ich in einem Unternehmen mit 2500 Mitarbeitern tätig bin. Gibt es noch eine Chance das 3. Jahr Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt zu bekommen?
Vielen Dank
Jahr Jahr Elternzeit