Sehr geehrter Ratsuchender,
1. Sie sollte umgehend – am besten morgen – einen Anwalt vor Ort aufsuchen, mit dem Sie die Unterlagen besprechen können. Bitte suchen Sie hier auf www.dav.de einen Kollegen, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist.
2. Das Verhalten des Immobilienmaklers war keinesfalls korrekt. Ihr Verhalten jedoch auch nicht! Wenn Sie wussten, dass der Immobilienmakler Ihnen Geld überweist, damit Sie an einen Kredit zur Finanzierung gelangen, so ist das Vortäuschung falscher Tatsachen. Die Bank kann dann den Vertrag mit Ihnen kündigen, was wiederum zur Folge hat, dass Sie den Kaufvertrag – der gegebenenfalls nicht rückgängig zu machen ist – nicht mehr bedienen können.
3. Wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, kommt die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum oder Täuschung über Tatsachen in Betracht. Der Vertrag kann auch sittenwidrig sein oder es liegt ein Rücktrittsgrund vor, wenn der Vertrag einen Mangel aufweist. Ein solcher kann darin liegen, dass Sie ein anderes Objekt kaufen wollten und Ihnen im Vertragsgespräch ein anderes Objekt untergeschoben wurde. Diese Variante wird jedoch schwer zu beweisen. Denn der Notar muss Sie umfassend aufklären. Hat er das getan, können Sie keinen Rücktrittsgrund geltend machen.
Handeln Sie schnellstmöglich, um sich keine weiteren Recht entgehen zu lassen. Gegebenenfalls ist der Widerruf doch noch möglich. Das kann aber nur anhand einer vollständigen Sachverhaltsanalyse beurteilt werden.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
TEL: (089) 45 75 89 50
FAX: (089) 45 75 89 51
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich meine Auskunft nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Steuersparimmobilie – Vorgehensweise
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke
Beantwortet von
Rechtsanwältin Nina Marx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang des Jahres 2007 bin ich vermutlich auf die Vermittlermasche einer Steuersparimmobilie hereingefallen.
Das Kaufangebot wurde angenommen und ich habe einen Kredit unterzeichnet. Bei der Abgabe des Kaufangebots beim Notar wurde mir kurzerhand eine andere Immobilie als besprochen angeboten, mit der Begründung, daß die Vorherige schon verkauft sei. Um den Kredit zu bekommen wurde vom Vermittler eine gewisse Summe auf mein Konto eingezahlt, um auf dem Kontoauszug für die kreditbewilligende Bank darzustellen, daß die Anforderungen für einen Kredit gegeben sind.
Mittlerweile habe ich viel über Schrottimmobilien gelesen und ich denke, daß auch ich auf Eine hereingefallen bin.
Noch ist kein Geld geflossen. Die Widerrufsfrist für den Kredit ist allerdings abgelaufen. Und der Sanierungsbeginn des Objekts war Anfang Juni 2007.
Die ganze Abwicklung läuft über den Vermittler.
Meine Fragen dazu:
1. Ist die beschriebene Vorgehensweise des Vermittlers rechtens?
2. Kann ich zu diesem Zeitpunkt versuchen aus den Veträgen wieder herauszukommen?
3. Wie komme ich aus den Verträgen heraus?
4. Was kann mir schlimmstenfalls passieren?
5. Was kann bzw. sollte ich als nächstes unternehmen?
Beste Grüße, Ihre Ratsuchende
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