Mein Arbeitsverhältnis endet Fristgerecht zum 30.09. durch arbeitgeberseitige Kündigung. Offen ist noch die Tantieme für 2015. Diese basiert nicht auf dem Unternehmensergebnis sondern auf individuellen Zielvorgaben und wurde bisher stets anfangs des Folgejahres abgerechnet und bezahlt.
Da ich seit Ende März bereits freigestellt bin konnte ich meine Ziele nicht erreichen. Soweit ich dies recherchieren konnte habe ich in diesem Fall dennoch ein Recht, meine Tantieme einzufordern. Nach derzeitigem Stand muss ich davon ausgehen, dass ich meinen Anspruch auf dem Klageweg durchsetzen muss. Nun zur Frage: Darf ich zur Absicherung meiner Forderung den Firmenwagen zurückbehalten, den ich ansonsten zum Monatsende zurückgeben müsste?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den Firmenwagen nur zur Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten nutzen durften, handelt es sich um einen Betriebsgegenstand. Bei Betriebsgegenständen ist ein Zurückbehaltungsrecht aber ausgeschlossen - ein Verweigern der Herausgabe wäre aus juristischer Sicht verbotene Eigenmacht, der Arbeitgeber könnte Sie aus Herausgabe und Schadensersatz verklagen.
Etwas anderes würde dagegen gelten, wenn Ihnen der Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wurde. Denn in Rechtsprechung und Schrifttum wird allgemein ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an dem Dienstfahrzeug für zulässig gehalten, sofern das Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen worden ist (LAG Köln, 12.06.2007 - 9 SaGa 6/07
Randnummer 38 mit weiteren Nachweisen).
Wurde Ihnen das Fahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen und haben Sie noch offene Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, können Sie also grundsätzlich von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Zur Sicherheit sollten Sie aber vorher auch in Ihre Überlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber hineinsehen, da dort das Zurückbehaltungsrecht ggf. vertraglich ausgeschlossen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.